Urteile zu Multifunktionsgeräte

OLG Stuttgart: Geräteabgabe für Multifunktionsgeräte

1. Multifunktionsgeräte, die sowohl über eine Druck- als auch über eine Scannfunktion verfügen, stellen abgabepflichtige Geräte i.S.d. § 54 a UrhG a. F. dar.

2. Für diese Geräte sind die gesetzlichen Vergütungssätze entsprechend der Anlage zum UrhG in voller Höhe zu entrichten.