OLG Düsseldorf: Motezuma II
Urteil v. 16.01.2007, Az. I-20 U 112/06
2. Soweit es konkrete Anzeichen dafür gibt, dass ein Werk in hinreichender Anzahl (§ 6 Abs. 2 UrhG) hergestellt und versandt worden ist, liegt im Zweifel ein Erscheinen vor.
3. Einem Erscheinen schadet es nicht, dass es zum mutmaßlichen Erscheinungszeitpunkt keine kodifizierte Urheberrechtsgesetzgebung gab. Ferner können für ein Erscheinen handschriftliche Kopien ausreichend sein.
