Urteile zu Motezuma

OLG Düsseldorf: Motezuma II

1. Im Rahmen von § 71 UrhG ergibt sich keine vollständige Beweislastumkehr zu Gunsten des Anspruchsstellers; auch Art. 4 der Richtlinie 93/98/EWG lässt dies nicht erkennen. Vielmehr ist der Anspruchssteller angehalten im Rahmen eines Negativbeweises nachzuweisen, dass das streitgegenständliche Werk noch nicht erschienen ist.

2. Soweit es konkrete Anzeichen dafür gibt, dass ein Werk in hinreichender Anzahl (§ 6 Abs. 2 UrhG) hergestellt und versandt worden ist, liegt im Zweifel ein Erscheinen vor.

3. Einem Erscheinen schadet es nicht, dass es zum mutmaßlichen Erscheinungszeitpunkt keine kodifizierte Urheberrechtsgesetzgebung gab. Ferner können für ein Erscheinen handschriftliche Kopien ausreichend sein.