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Urteile zu Mehrdeutigkeit
BVerfG: Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung
Urteil v. 22.01.2008, Az. 1 BvR 967/05
1. Auf Gegendarstellungsansprüche die sich gegen eine Erstmitteilung richten, sind die Maßstäbe der Auslegung der Erstmitteilung der Presse denen anzugleichen, die aus Anlass mehrdeutiger Äußerungen für zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz, Entschädigung und Berichtigung gelten.
2. Eine Verurteilung zur Gegendarstellung darf - angesichts der überragenden Bedeutung der Pressefreiheit - nicht schon dann ermöglicht werden, wenn eine „nicht fernliegende Deutung“ bei der Ermittlung einer verdeckten Aussage einen gegendarstellungsfähigen Inhalt ergibt. Ein Gegendarstellungsanspruch besteht im Falle mehrdeutiger Äußerungen daher nur dann, wenn sich bei verdeckten Äußerungen eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen enthaltene zusätzliche eigene Aussage dem Leser als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängen muss.
2. Eine Verurteilung zur Gegendarstellung darf - angesichts der überragenden Bedeutung der Pressefreiheit - nicht schon dann ermöglicht werden, wenn eine „nicht fernliegende Deutung“ bei der Ermittlung einer verdeckten Aussage einen gegendarstellungsfähigen Inhalt ergibt. Ein Gegendarstellungsanspruch besteht im Falle mehrdeutiger Äußerungen daher nur dann, wenn sich bei verdeckten Äußerungen eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen enthaltene zusätzliche eigene Aussage dem Leser als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängen muss.
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