Urteile zu Mehrdeutigkeit

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BVerfG: Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

Urteil v. 22.01.2008, Az. 1 BvR 967/05

1. Auf Gegendarstellungsansprüche die sich gegen eine Erstmitteilung richten, sind die Maßstäbe der Auslegung der Erstmitteilung der Presse denen anzugleichen, die aus Anlass mehrdeutiger Äußerungen für zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz, Entschädigung und Berichtigung gelten.

2. Eine Verurteilung zur Gegendarstellung darf - angesichts der überragenden Bedeutung der Pressefreiheit - nicht schon dann ermöglicht werden, wenn eine „nicht fernliegende Deutung“ bei der Ermittlung einer verdeckten Aussage einen gegendarstellungsfähigen Inhalt ergibt. Ein Gegendarstellungsanspruch besteht im Falle mehrdeutiger Äußerungen daher nur dann, wenn sich bei verdeckten Äußerungen eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen enthaltene zusätzliche eigene Aussage dem Leser als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängen muss.


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Kommentare

Sa, 11.02.2012 23:21
Kurz und knapp: Urheberrechtsschutz ja, aber Gewinnmaximierung von Verwertern (Musikindustrie, Verlage etc) NEIN, un […]
Sa, 11.02.2012 15:35
ACTA und Freiheit? Wie siehts aus mit dem Grundgesetz? Seit 50 Jahren wird die Freiheit immer weiter eingeschränkt. […]
Fr, 10.02.2012 23:50
Es kursiert gleichfalls das Gerücht, man wollte der EU nicht zuvorkommen, sollte diese nicht ratifizieren - das hätt […]
Fr, 10.02.2012 19:21
Naja, das steht jetzt nicht exakt wörtlich in dem Text. Aber es ist schon angesprochen: [quote]"In dieser Hinsich[…]

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