Urteile zu Medienkonzentrationsrecht

BGH: Springer/ProSieben I

Im Verfahren der Zusammenschlusskontrolle ist ausnahmsweise ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse nach § 71 Abs. 2 Satz 2 GWB schon dann zu bejahen, wenn die Beteiligten darlegen können, dass sie an der Klärung der durch die Untersagungsverfügung aufgeworfenen Fragen ein besonderes berechtigtes Interesse haben, das sich auch aus der Präjudizierung eines entsprechenden, wenn auch derzeit noch nicht absehbaren Zusammenschlussvorhabens ergeben kann.

OLG Düsseldorf: Fusionskontrolle des BKartA bei Springer/ProSieben-SAT1

1. Die Beschwerde des Axel Springer Verlags gegen das Verbot zur Übernahme von ProSieben/Sat.1 wird wegen Erledigung verworfen. Denn es ist das Fortsetzungsfeststellungsinteresse entfallen.

2. Die rechtliche Prüfung ist vorliegend auf die Frage zu beschränken, ob das Bundeskartellamt den angemeldeten Zusammenschluss nach den damaligen tatsächlichen Verhältnissen zu Unrecht untersagt hat. Für die Beurteilung eines künftigen Zusammenschlussvorhabens im kartellbehördlichen Verfahren ist demgegenüber die Tatsachenlage im Entscheidungszeitpunkt - d.h. bei Erlass der neuen kartellbehördlichen Fusionskontrollentscheidung - maßgebend. Derzeit ist indes völlig offen, ob und (vor allem) wann Springer. ein neues Fusionsvorhaben der in Rede stehenden Art beim Bundeskartellamt zur Freigabe anmelden wird. Angesichts dessen kann schon nicht festgestellt werden, dass die vom Amt im streitbefangenen Fusionskontrollverfahren ermittelten Marktverhältnisse und deren rechtliche Beurteilung auch noch im - ungewissen - Zeitpunkt eines neuen Fusionsvorhabens gelten werden.