OLG Düsseldorf: Werbung mit Marktführerschaft bei wissenschaftlichem Ghostwriting
Urteil v. 08.02.2011, Az. I-20 U 116/10
2. Ein Vorgehen gegen einen im gleichen, rechtlich missbilligten Gewerbe tätigen Wettbewerber ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn durch den Wettbewerbsverstoß zugleich die Interessen Dritter oder der Allgemeinheit berührt werden.
