OLG Hamm: Informationspflichten auf mobilen Internetseiten
Urteil v. 16.06.2009, Az. 4 U 51/09
2. Ebenfalls muss sich auch bei E-Commerce-Angeboten auf mobilen Internetseiten eine der PAngV entsprechende Preis- und Versandkostendarstellung direkt auf der Informationsseite befinden, von der aus der Kunde einen Bestellvorgang starten kann. Eine nachträgliche Information über Versandkosten und andere Preisbestandteile ist ungenügend.
