Übersicht >> Tags >> Linkhaftung
Urteile zu Linkhaftung
BVerfG: Nichtannahmebeschluss AnyDVD
Beschluss v. 15.12.2011, Az. 1 BvR 1248/11
1. Eine gesetzliche Regelung zur Zulässigkeit und zu den Grenzen von Hyperlinks existiert nicht. Das Urheberrechtsgesetz enthält mit § 95a lediglich eine Vorschrift, die technische Maßnahmen, welche ihrerseits dem Schutz von Urheberrechten dienen, vor Umgehung schützen soll. Hierzu zählen etwa Kopiersperren auf CDs und DVDs, wie sie von der Software „AnyDVD“ entschlüsselt werden können. Mangels einer gesetzlichen Regelung hat die Abwägung der konkurrierenden Grundrechtspositionen anhand der anerkannten presserechtlichen und urheberrechtlichen Maßstäbe zu erfolgen, wie sie von der Rechtsprechung herausgearbeitet worden sind.
2. So begegnet es keinen Bedenken, dass der Bundesgerichtshof das Setzen eines Links in einem Online-Artikel wegen seiner Einbettung in eine pressetypische Stellungnahme neben der Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG auch der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG unterstellt. Denn es ist Teil des meinungsbildenden Diskussionsprozesses, dessen Schutz Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG im Sinn hat, sich und andere auch über Stellungnahmen Dritter zu informieren.
2. So begegnet es keinen Bedenken, dass der Bundesgerichtshof das Setzen eines Links in einem Online-Artikel wegen seiner Einbettung in eine pressetypische Stellungnahme neben der Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG auch der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG unterstellt. Denn es ist Teil des meinungsbildenden Diskussionsprozesses, dessen Schutz Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG im Sinn hat, sich und andere auch über Stellungnahmen Dritter zu informieren.
Das Urteil im Volltext
OLG Düsseldorf: Haftung für embedded content
Urteil v. 08.11.2011, Az. I-20 U 42/11
Werden Bilder auf einer Internetseite als sog. "embedded content" ohne Erlaubnis der Rechteinhaber eingebunden, so stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar. Ein solches Einbinden ist urheberrechtlich nicht mit einem bloßen Hyperlink vergleichbar.
Das Urteil im Volltext
LG Hamburg: Links auf Telemedicus und OpenJur
Urteil v. 28.01.2011, Az. 325 O 196/10
Zur Berichterstattung über Gerichtsverfahren mittels Links auf anonymisierte Urteile.
Das Urteil im Volltext
BGH: AnyDVD
Urteil v. 14.10.2010, Az. I ZR 191/08
Sind in einem im Internet veröffentlichten, seinem übrigen Inhalt nach dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag elektronische Verweise (Links) auf fremde Internetseiten in der Weise eingebettet, dass sie einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, so werden auch diese Verweise von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst.
Das Urteil im Volltext
BGH: CAD-Software
Urteil v. 20.05.2009, Az. I ZR 239/06
Wer ein fremdes, urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm zum Herun-terladen ins Internet einstellt, darf sich nicht darauf verlassen, dass es sich dabei mangels entgegenstehender Anhaltspunkte um ein Programm handelt, mit dessen öffentlicher Zugänglichmachung der Berechtigte einverstanden ist. Er muss vielmehr zuvor sorgfältig prüfen, ob der Berechtigte das Programm zur öffentlichen Zugänglichmachung freigegeben hat.
Das Urteil im Volltext
BVerfG: Hausdurchsuchung bei Forenberteiber
Beschluss v. 08.04.2009, Az. 2 BvR 945/08
1. Alleine aus der Betreiberstellung ergibt sich grundsätzlich noch keine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für in dessen Forum veröffentlichte Hyperlinks. Vielmehr kommt bei strafrechtlich relevanten Links in Diskussionsbeiträgen als mutmaßlicher Täter jeder potentielle Nutzer des Forums in Betracht.
2. Eine richterliche Anordnung für eine Hausdurchsuchung bei einem Forenbetreiber, die sich lediglich auf die mutmaßliche strafrechtliche Verantwortlichkeit für Hyperinks in dessen Internetforum aufgrund seiner Betreiberstellung stützt, ist rechtswidrig.
3. Für die Anordnung einer Hausdurchsuchung reichen bloße Vermutungen und vage Anhaltspunkte, wie beispielsweise hinsichtlich ihrer Authentizität nicht überprüfte Bildschirmausdrucke, nicht aus.
2. Eine richterliche Anordnung für eine Hausdurchsuchung bei einem Forenbetreiber, die sich lediglich auf die mutmaßliche strafrechtliche Verantwortlichkeit für Hyperinks in dessen Internetforum aufgrund seiner Betreiberstellung stützt, ist rechtswidrig.
3. Für die Anordnung einer Hausdurchsuchung reichen bloße Vermutungen und vage Anhaltspunkte, wie beispielsweise hinsichtlich ihrer Authentizität nicht überprüfte Bildschirmausdrucke, nicht aus.
Das Urteil im Volltext
LG Hamburg: Persönlichkeitsverletzung bei Google-Snippets
Urteil v. 09.01.2009, Az. 324 O 867 /06
1. Die automatisierte Zusammenfassung von Suchergebnissen („Snippets“) kann keine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen. Denn der durchschnittliche Nutzer einer Suchmaschine weiß, dass die Suchergebnisse nicht auf der intellektuellen Leistung von Menschen beruhen, sondern aufgrund eines automatisierten Vorgangs zustande kommen. Im Unterschied zu Fällen der individuellen Äußerung einer Meinung durch eine Person ist es einer Suchmaschine nicht ohne weiteres möglich, sich künftig eindeutig „auszudrücken“.
2. Eine manuelle Nachkorrektur von Snippets durch den Suchmaschinenbetreiber ist unzumutbar. Zwar mag diese Kontrolle im Einzelfall wenig Zeit und Aufwand erfordern. Würde den Betreiber aber die Pflicht treffen, bei jedem entsprechenden Antrag die Snippets zu korrigieren, wäre ein angemessener Betrieb einer Suchmaschine nicht mehr sichergestellt.
3. Allein der Umstand, dass eine Seite, auf der an irgendeiner Stelle der Name des Klägers genannt wird, einen Titel trägt, der bestimmte Begriffe beinhaltet, begründet keine Persönlichkeitsrechtsverletzung.
4. Ein Suchmaschinenbetreiber haftet nicht als Störer, wenn er auf Internetseiten verlinkt, die wiederum auf andere rechtswidrige Seiten weiterverlinken. Andernfalls würde die Haftung für völlig fremde Inhalte unzumutbar ausufern.
2. Eine manuelle Nachkorrektur von Snippets durch den Suchmaschinenbetreiber ist unzumutbar. Zwar mag diese Kontrolle im Einzelfall wenig Zeit und Aufwand erfordern. Würde den Betreiber aber die Pflicht treffen, bei jedem entsprechenden Antrag die Snippets zu korrigieren, wäre ein angemessener Betrieb einer Suchmaschine nicht mehr sichergestellt.
3. Allein der Umstand, dass eine Seite, auf der an irgendeiner Stelle der Name des Klägers genannt wird, einen Titel trägt, der bestimmte Begriffe beinhaltet, begründet keine Persönlichkeitsrechtsverletzung.
4. Ein Suchmaschinenbetreiber haftet nicht als Störer, wenn er auf Internetseiten verlinkt, die wiederum auf andere rechtswidrige Seiten weiterverlinken. Andernfalls würde die Haftung für völlig fremde Inhalte unzumutbar ausufern.
Das Urteil im Volltext
OLG Stuttgart: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Suchmaschinenergebnis
Urteil v. 26.11.2008, Az. 4 U 109/08
Die automatisierte Zusammenfassung von Suchergebnissen („Snippets“) kann keine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen. Denn der durchschnittliche Nutzer einer Suchmaschine weiß, dass die Suchergebnisse nicht auf der intellektuellen Leistung von Menschen beruhen, sondern aufgrund eines automatisierten Vorgangs zustande kommen.
Das Urteil im Volltext
LG Köln: Wikimedia e.V. macht sich Wikipedia-Artikel nicht zu eigen
Urteil v. 14.05.2008, Az. 28 O 334/07
1. Wikimedia Deutschland ist nicht Täterin für bei Wikipedia veröffentlichte rechtswidrige Behauptungen. Ob eine Mitstörerhaftung in Frage kommt, wird offen gelassen.
2. Wird eine Domain auf eine andere Internetseite mit einer Vielzahl von Unterseiten weitergeleitet, macht sich der Domaininhaber nicht sämtliche Inhalte der verlinkten Domain zu eigen.
3. Der Admin-C hat die Inhalte auf der von ihm verwalteten Domain nicht als eigene Inhalte zu verantworten.
2. Wird eine Domain auf eine andere Internetseite mit einer Vielzahl von Unterseiten weitergeleitet, macht sich der Domaininhaber nicht sämtliche Inhalte der verlinkten Domain zu eigen.
3. Der Admin-C hat die Inhalte auf der von ihm verwalteten Domain nicht als eigene Inhalte zu verantworten.
Das Urteil im Volltext
OLG Hamburg: Persönlichkeitsverletzung durch Google-Snippets
Urteil v. 20.02.2007, Az. 7 U 126/06
Die automatisierte Zusammenfassung von Suchergebnissen („Snippets“) kann keine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen. Denn der durchschnittliche Nutzer einer Suchmaschine weiß, dass die Suchergebnisse nicht auf der intellektuellen Leistung von Menschen beruhen, sondern aufgrund eines automatisierten Vorgangs zustande kommen. Im Unterschied zu Fällen der individuellen Äußerung einer Meinung durch eine Person ist es einer Suchmaschine nicht ohne weiteres möglich, sich künftig eindeutig „auszudrücken“.
Das Urteil im Volltext
OLG Stuttgart: Strafbarkeit von Hyperlinks
Urteil v. 24.04.2006, Az. 1 Ss 449/05
1. Der Betreiber einer Internetseite kann sich durch das Setzen von Links auf rechtswidrige Seiten strafbar machen.
2. Das Setzen eines direkten Links auf strafbare Inhalte erfüllt regelmäßig das „Zugänglichmachen“ im Sinne von § 86 Abs. 1 StGB täterschaftlich.
2. Die Haftungsprivilegien aus den §§ 8 ff TDG gelten nicht für Hyperlinks. Auch eine analoge Anwendung kommt mangels planwidriger Regelungslücke nicht in Betracht.
2. Das Setzen eines direkten Links auf strafbare Inhalte erfüllt regelmäßig das „Zugänglichmachen“ im Sinne von § 86 Abs. 1 StGB täterschaftlich.
2. Die Haftungsprivilegien aus den §§ 8 ff TDG gelten nicht für Hyperlinks. Auch eine analoge Anwendung kommt mangels planwidriger Regelungslücke nicht in Betracht.
Das Urteil im Volltext
OLG München: Haftung für Link auf Kopierschutz-Software - Heise
Urteil v. 28.07.2005, Az. 29 U 2887/05
1. Der Begriff der „Werbung“ im Sinne des § 95a Abs. 3 UrhG entspricht dem der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Irreführende Werbung. Danach ist „Werbung“ jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte oder Verpflichtungen zu fördern.
2. Die einfache Erwähnung einer Software und Verlinkung der Homepage des Herstellers in einem Online-Artikel ist keine „Werbung“ im Sinne von § 95a Abs. 3 UrhG, wenn er hinreichend kritische Distanz zu den wiedergegebenen Aussagen des Herstellers wahrt und sich die Werbeaussagen nicht zu Eigen macht.
3. Das Setzen eines Links auf die Homepage des Herstellers von Kopierschutz-Software ist nicht von der Pressefreiheit gedeckt. Der Linksetzer kann als Störer haften.
4. Auch dann, wenn beim Setzen des Hyperlinks keine Prüfungspflicht verletzt wird, kann eine Störerhaftung begründet sein, wenn ein Hyperlink aufrechterhalten bleibt, obwohl eine nunmehr zumutbare Prüfung, insbesondere nach einer Abmahnung oder Klageerhebung, ergeben hätte, daß mit dem Hyperlink ein rechtswidriges Verhalten unterstützt wird.
5. Der Linksetzer kann auch dann als Störer haften, wenn er sich den Inhalt der Verlinkten Internetseite nicht zu Eigen gemacht hat.
2. Die einfache Erwähnung einer Software und Verlinkung der Homepage des Herstellers in einem Online-Artikel ist keine „Werbung“ im Sinne von § 95a Abs. 3 UrhG, wenn er hinreichend kritische Distanz zu den wiedergegebenen Aussagen des Herstellers wahrt und sich die Werbeaussagen nicht zu Eigen macht.
3. Das Setzen eines Links auf die Homepage des Herstellers von Kopierschutz-Software ist nicht von der Pressefreiheit gedeckt. Der Linksetzer kann als Störer haften.
4. Auch dann, wenn beim Setzen des Hyperlinks keine Prüfungspflicht verletzt wird, kann eine Störerhaftung begründet sein, wenn ein Hyperlink aufrechterhalten bleibt, obwohl eine nunmehr zumutbare Prüfung, insbesondere nach einer Abmahnung oder Klageerhebung, ergeben hätte, daß mit dem Hyperlink ein rechtswidriges Verhalten unterstützt wird.
5. Der Linksetzer kann auch dann als Störer haften, wenn er sich den Inhalt der Verlinkten Internetseite nicht zu Eigen gemacht hat.
Das Urteil im Volltext
LG München I: Haftung für Links auf Nacktfotos
Urteil v. 07.10.2004, Az. 7 O 18165/03
1. Der Anbieter einer Internetseite, auf der ungeprüft durch Dritte Links veröffentlicht werden können, haftet als Störer für rechtswidrige Links, die durch Nutzer eingestellt wurden.
2. Er haftet jedoch nicht auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, wenn er nicht schuldhaft gehandelt hat. Löscht der Anbieter die beanstandeten Links ohne schuldhafte Verzögerung, handelt er nicht fahrlässig. Auch allein die Tatsache, dass er den eigentlichen Verletzer nicht benennen kann, begründet keine Fahrlässigkeit.
3. Ein Verletzter kann jedoch nach den Grundsätzen der "Ersparnisbereicherung" vom Störer den Ersatz derjenigen Kosten verlangen, die er anstelle des Störers zur Beseitigung der durch die Störung eingetretenen Beeinträchtigungen aufgewandt hat. Dazu gehören auch die Kosten zur Entfernung der rechtswidrigen Linkveröffentlichung aus Suchmaschinen.
2. Er haftet jedoch nicht auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, wenn er nicht schuldhaft gehandelt hat. Löscht der Anbieter die beanstandeten Links ohne schuldhafte Verzögerung, handelt er nicht fahrlässig. Auch allein die Tatsache, dass er den eigentlichen Verletzer nicht benennen kann, begründet keine Fahrlässigkeit.
3. Ein Verletzter kann jedoch nach den Grundsätzen der "Ersparnisbereicherung" vom Störer den Ersatz derjenigen Kosten verlangen, die er anstelle des Störers zur Beseitigung der durch die Störung eingetretenen Beeinträchtigungen aufgewandt hat. Dazu gehören auch die Kosten zur Entfernung der rechtswidrigen Linkveröffentlichung aus Suchmaschinen.
Das Urteil im Volltext
BGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy
Urteil v. 17.07.2003, Az. I ZR 259/00
1. Wird ein Hyperlink zu einer Datei auf einer fremden Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk gesetzt, wird dadurch weder in das Vervielfältigungsrecht (§ 16 Abs. 1 UrhG), noch in das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung (§ 15 UrhG) eingegriffen.
2. Das Setzen von Hyperlinks auf Artikel, die vom Berechtigten im Internet als Bestandteile einer Datenbank öffentlich zugänglich gemacht worden sind, ist keine dem Datenbankhersteller vorbehaltene Nutzungshandlung.
3. Die Nutzung von Deep-Links ist wettbewerbsrechtlich zulässig.
2. Das Setzen von Hyperlinks auf Artikel, die vom Berechtigten im Internet als Bestandteile einer Datenbank öffentlich zugänglich gemacht worden sind, ist keine dem Datenbankhersteller vorbehaltene Nutzungshandlung.
3. Die Nutzung von Deep-Links ist wettbewerbsrechtlich zulässig.
Das Urteil im Volltext





Kommentare