BVerfG: Zur Nutzung von Laptops während einer Gerichtsverhandlung - Holzklotz-Fall Beschluss v. 03.12.2008, Az. 1 BvQ 47/08 Eine sitzungspolizeiliche Anordnung, welche die Benutzung von Laptops und Notebooks im Gerichtssaal untersagt, begründet keinen schweren Nachteil im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG, dessen Abwehr den Erlass einer einstweiligen Anordnung gebietet. Das Urteil im Volltext