Urteile zu Landessprache

EuGH: Zur Finanzierung europäischer und landessprachlicher Spiel- und Fernsehfilme durch Betriebseinnahmen

1. Die Richtlinie 89/552/EWG des Rates vom 3. Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit in der durch die Richtlinie 97/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1997 geänderten Fassung, insbesondere ihr Art. 3, und Art. 12 EG sind dahin auszulegen, dass sie einer Maßnahme eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegenstehen, mit der Fernsehveranstalter verpflichtet werden, 5 % ihrer Betriebseinnahmen auf die Vorfinanzierung europäischer Spiel- und Fernsehfilme und davon wiederum 60 % auf Werke, deren Originalsprache eine der Amtssprachen dieses Mitgliedstaats ist, zu verwenden.

2. Art. 87 EG ist dahin auszulegen, dass eine Maßnahme eines Mitgliedstaats wie die im Ausgangsverfahren fragliche, mit der Fernsehveranstalter verpflichtet werden, 5 % ihrer Betriebseinnahmen auf die Vorfinanzierung europäischer Spiel- und Fernsehfilme und davon wiederum 60 % auf Werke, deren Originalsprache eine der Amtssprachen dieses Mitgliedstaats ist, zu verwenden, keine staatliche Beihilfe zugunsten der Filmindustrie dieses Mitgliedstaats darstellt.