Urteile zu Landesmedienanstalten

VG Köln: Zuständigkeit für Jugendschutz im Fernsehen - „Erwachsen auf Probe“

Ein Jugendamt kann nicht dazu verpflichtet werden, die Ausstrahlung einer Fernsehsendung, in der möglicherweise Kinder in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden, zu unterbinden. Denn die Zuständigkeiten der Medienaufsicht sind abschließend im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geregelt, wonach Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beachtung der Menschenwürde und des Jugendschutzes im privaten Rundfunk Aufgabe der zuständigen Landesmedienanstalten ist.

BVerfG: extra-radio

1. Die Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG steht als Gewährleistung der Programmfreiheit allen Veranstaltern von Rundfunkprogrammen zu.

2. Die privaten Rundfunkanbieter sind auch im Geltungsbereich des bayerischen Medienrechts Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit.

3. Auf das Grundrecht der Rundfunkfreiheit können sich auch Bewerber um eine Rundfunklizenz im Zulassungsverfahren vor der Landesmedienanstalt berufen.

Fundstelle in der Entscheidungssammlung: BVerfGE 97, 298