Urteile zu Kunstfreiheit

Urteile zu Kunstfreiheit

BVerfG: Zu den Anforderungen an eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Roman - "Esra"

Beschluss v. 13.06.2007, Az. 1 BvR 1783/05

1. Das gerichtliche Verbot eines Romans stellt einen besonders starken Eingriff in die Kunstfreiheit dar. Das Bundesverfassungsgericht prüft die Vereinbarkeit der angegriffenen Entscheidungen mit der verfassungsrechtlichen Kunstfreiheitsgarantie auf der Grundlage der konkreten Umstände des vorliegenden Sachverhalts.

2. Die Kunstfreiheit erfordert es, dass ein literarisches Werk, das sich als Roman ausweist, kunstspezifisch betrachtet wird. Daraus folgt insbesondere eine Vermutung für die Fiktionalität eines literarischen Textes.

3. Die Kunstfreiheit umfasst auch das Recht, Vorbilder aus der Lebenswirklichkeit zu verwenden.

4. Es besteht eine Wechselbeziehung zwischen dem Maß, in dem der Autor eine von der Wirklichkeit abgelöste ästhetische Realität schafft, und der Intensität der Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Je stärker Abbild und Urbild übereinstimmen, desto schwerer wiegt die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts. Je mehr die künstlerische Darstellung besonders geschützte Dimensionen des Persönlichkeitsrechts berührt, desto stärker muss die Fiktionalisierung sein, um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung auszuschließen.


Das Urteil im Volltext

BGH: Lila-Postkarte

Urteil v. 03.02.2005, Az. I ZR 159/02

a) Von einem markenmäßigen Gebrauch i.S. des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist auszugehen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise das mit der Klagemarke identische oder ähnliche Zeichen als Teil der Produktaufmachung auffassen und aufgrund der Zeichenidentität oder -ähnlichkeit oder der Bekanntheit der Klagemarke eine gedankliche Verknüpfung zwischen Klagemarke und Kollisionszeichen herstellen.

b) Wird eine bekannte Marke bei der Aufmachung eines Produkts in witziger und humorvoller Weise verwandt (hier: Wiedergabe auf einer Postkarte), kann die Unlauterkeit der Ausnutzung der Unterscheidungskraft (Aufmerksamkeitsausbeutung) der Klagemarke aufgrund der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG ausgeschlossen sein.

(amtliche Leitsätze)


Das Urteil im Volltext

BVerfG: Zu den Anforderungen an eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Roman - "Pestalozzis Erben"

Beschluss v. 12.12.2007, Az. 1 BvR 350/02, 1 BvR 402/02

1. Geraten Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit in Konflikt, so ist dem durch eine umfassende Abwägung Rechnung zu tragen, die alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt. Die Schwere der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts hängt dabei sowohl davon ab, in welchem Maß der Künstler es dem Leser nahelegt, den Inhalt seines Werks auf wirkliche Personen zu beziehen, wie von der Intensität der Persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigung, wenn der Leser diesen Bezug herstellt.

2. Ein literarisches Werk, das sich als Roman ausweist, ist zunächst als Fiktion anzusehen, die keinen Faktizitätsanspruch erhebt. Diese Vermutung der Fiktionalität gilt im Ausgangspunkt auch dann, wenn hinter den Romanfiguren reale Personen als Urbilder erkennbar sind. Zwischen dem Maß, in dem der Autor eine von der Wirklichkeit abgelöste ästhetische Realität schafft und der Intensität der Verletzung des Persönlichkeitsrechts besteht dabei eine Wechselbeziehung.

3. Für ein literarisches Werk, das an reale Geschehnisse anknüpft, ist typischerweise kennzeichnend, dass es tatsächliche und fiktive Schilderungen vermengt. Unter diesen Umständen verfehlte es den Grundrechtsschutz solcher Literatur, wenn man eine Persönlichkeitsrechtsverletzung bereits in der Erkennbarkeit als Vorbild einerseits und in den negativen Zügen einer Romanfigur andererseits sähe


Das Urteil im Volltext

OLG Frankfurt am Main: Kannibale von Rotenburg II

Urteil v. 17.06.2008, Az. 14 U 146/07

Die Übernahme einer Straftat sowie des Persönlichkeitsbildes des Täters in einem Horrorfilm stellen eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Ist der Kläger als Vorbild der Filmfigur zweifelsfrei erkennbar, muss die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit in diesem Fall gegenüber dem Persönlichkeitsschutz des Klägers zurücktreten.


Das Urteil im Volltext

OLG Hamm: Geldentschädigung bei satirischer Darstellung einer Minderjährigen - TV-Total

Urteil v. 04.02.2004, Az. 3 U 168/03

1. Es ist als besonders schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts anzusehen, wenn eine Minderjährige in einer Fernsehsendung (hier: "TV-Total") als für das Pornogeschäft geeignet angesehen wird.

2. Der Umstand, dass die Klägerin an einem Schönheitswettbewerb teilgenommen hat, einem anderen Fernsehsender in diesem Zusammenhang ein Kurzinterview gegeben und sich damit selbst in gewisser Weise medial präsentiert hat, ist nicht als freiwillige Interessenexponierung zu bewerten.

3. Die Vorschrift des § 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG betrifft nur die Zurschaustellung und Verbreitung von Bildnissen und bezieht sich nicht auf weitergehende Diffamierungen. Insbesondere dient die herabsetzende Darstellung eines minderjährigen Mädchens zur Belustigung des Fernsehpublikums mit Gewissheit keinem "höheren Interesse der Kunst".

4. Eine Gewinnerzielungsabsicht in Form einer Steigerung der Zuschauerquote und Werbeeinnahmen, liegt auch ohne vorherige Ankündigung der Persönlichkeitsrechtsverletzung durch einen sog. "Teaser" vor.


Das Urteil im Volltext

OLG Frankfurt am Main: Kannibale von Rotenburg

Urteil v. 17.06.2008, Az. 14 U 146/07

1. Auch ein wegen Mordes verurteilter Straftäter muss nicht dulden, zum Gegenstand eines Horrorfilms gemacht zu werden, soweit darin seine Tat dargestellt wird und er vom Publikum zweifelsfrei als Hauptfigur erkannt werden kann.

2. Die von Verfassungs wegen geschützte Kunstfreiheit muss in diesem Fall nach Abwägung aller Umstände gegenüber dem Persönlichkeitsschutz des Klägers zurücktreten.


Das Urteil im Volltext

Unterstützt von

ITM, Uni-Münster

Kommentare

Mo, 01.12.2008 17:17
Die Menschenwürde zu schützen sind alleStellen der öffentlichen Gewalt verpflichtet (Art. 1 Abs. 1 S. 2 GG). […]
Mo, 01.12.2008 16:38
Die Menschenwürdediskussion gabs ja auch schon seinerzeit bei Big Brother. Genau hab ich da die Argumentation nicht […]
Mo, 01.12.2008 16:37
Ich stehe in einem Interessenkonflikt und sage deshalb lieber nichts zu dem Thema. ;-) Ich jedenfalls habe in dem […]
Mo, 01.12.2008 16:32
Sehe ich ja jetzt erst dass Prof. Hoeren sich seinerzeit wieder mal mit großem Ruhm bekleckert hat ("Der Test ist in […]

Lizenz

Creative Commons License - Some Rights Reserved