Urteile zu Kunst

LG Düsseldorf: Collagen aus zerkauten Kaugummis

In der Ausführung eines Auftrags, Kunst-Collagen zu erstellen, indem Leinwände schwarz grundiert werden und in geordneter Weise mit Kaugummis beklebt werden sollen, kann kein schöpferischer Akt im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG gesehen werden. Dies gilt auch dann, wenn man berücksichtigt, dass dabei aus formalen und ästhetischen Gründen zu entscheiden ist, einzelne Kaugummis, welche zerkaut werden sollen, nicht zu zerkauen, sondern nur leicht an- bzw. abzubeißen und insoweit die Anordnung der Kaugummis "in geordneter Weise" daneben auch auf verschiedene Arten möglich sein kann.