Urteile zu Keywordwerbung

Urteile zu Keywordwerbung

LG Hamburg: Keine Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung

Urteil v. 21.09.2004, Az. 312 O 324/04

Die bloße Verwendung eines Markenzeichens als Keyword stellt weder eine Marken- noch eine Wettbewerbsverletzung dar.


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OLG Dresden: Markenrechtsverletzung bei Keywordwerbung

Urteil v. 09.01.2007, Az. 14 U 1958/06

Auch die unsichtbare Verwendung eines Markenzeichens als Keyword stellt eine markenrechtlich relevante Benutzungshandlung dar und ist somit eine Markenrechtsverletzung.


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OLG Braunschweig: Markenrechtsverletzung bei Keywordwerbung - Impuls

Beschluss v. 05.12.2006, Az. 2 W 23/06

Auch die unsichtbare Verwendung eines Markenzeichens als Keyword stellt einen zeichenmäßigen Gebrauch dar und ist somit eine Markenrechtsverletzung.


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OLG Braunschweig: Markenrechtsverletzung bei Keywordwerbung - JETTE

Urteil v. 11.12.2006, Az. 2 W 177/06

1. Die Verwendung eines Markenzeichens im Rahmen von Keywordwerbung stellt einen zeichenmäßigen Gebrauch und somit eine Markenrechtsverletzung dar.

2. Der Werbetreibende hat die Markenrechtsverletzung auch dann zu vertreten, wenn er das Keyword nicht selbst eingegeben hat, sondern seine Anzeige bei dem Keyword durch eine Software automatisch geschaltet wurde (Funktion „weitgehend passende Keywords“).


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OLG Köln: Keine Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung

Urteil v. 31.08.2007, Az. 6 U 48/07

Die Verwendung eines Markennamens in Keywordwerbung ist keine markenmäßige Benutzung im Sinne von § 14 Abs. 2 MarkenG, denn der durchschnittliche Nutzer weiß nicht, dass das Suchwort nicht nur den Inhalt der Trefferliste, sondern auch den des Anzeigenteils beeinflusst. Er macht sich keine Gedanken darüber, warum die Werbung des Konkurrenten neben der Trefferliste erscheint und ob dies mit der Eingabe seines Suchwortes zusammenhängt.


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OLG München: Haftung für weitgehend passende Keywords

Urteil v. 06.12.2007, Az. 29 U 4013/07

1. Auch die Schaltung einer Anzeige mit Hilfe von unsichtbaren Suchbegriffen stellt eine kennzeichenmäßige Verwendung dieses (nicht sichtbaren) Zeichens dar. Denn die Frage einer kennzeichenmäßigen Benutzung bestimmt sich nach der Auffassung des Verkehrs und lässt sich nicht mit der Begründung verneinen, dass derartige vom Werbenden verwendete Schlüsselworte nicht wahrnehmbar seien.

2. Maßgeblich ist auch der Umstand, dass sich der Werbende durch die Wahl eines „Keywords“ eine spezifische Lotsenfunktion zunutze machte, die darin besteht, in einem großen Angebot mit Hilfe des Suchbegriffes gezielt auf eigene Waren bzw. Dienstleistungen hinzuweisen.

3. Auch kann sich der Werbende nicht darauf berufen, schuldlos zu handeln, weil er selbst das Zeichen nicht gebucht hat, sondern die Funktion „weitestgehend passende Keyword“ zum Einsatz kommt. Denn es ist möglich einzelne Begriffe von dieser Funktion auszuschließen. Es ist dem Verwender zumutbar, fremde Markenzeichen in die Liste nicht zu verwendender Begriffe einzutragen.


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OLG Frankfurt: Keine Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung

Beschluss v. 26.02.2008, Az. 6 W 17/08

1. Die Verwendung eines Zeichens im Rahmen von „Keywordwerbung“ stellt keine zeichenmäßige Benutzung dar. Denn aus der maßgeblichen Sicht der angesprochenen Verkehrskreise wird nicht der Eindruck erweckt, es bestehe eine wie auch immer geartete Verbindung zwischen den beworbenen Waren und dem Geschäftsbetrieb des Zeicheninhabers.

2. Die Grenze zur zeichenmäßigen Benutzung des Begriffes ist erst dann überschritten, wenn die Werbung von der Trefferliste nicht klar und eindeutig getrennt dargestellt wird.

3. Das gilt dies erst recht, wenn der Werbende ein anders lautendes AdWord angegeben hat, welches erst durch die Wahl der Option „weitgehend passende Keywords“ von dem Betreiber der Suchmaschine dem (fremden) Kennzeichen zugeordnet wird.


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OLG Karlsruhe: Markenrechtsverletzung durch Keyword-Werbung

Urteil v. 26.09.2007, Az. 6 U 69/07

Die Verwendung von beschreibenden Begriffen (hier: „Stellen online“) im Rahmen von „Keyword-Werbung“ ist wettbewerbsrechtlich zulässig. Sie stellt weder eine gezielte Behinderung, noch ein unlauteres Abfangen potentieller Kunden dar. Das gilt auch dann, wenn der Name eines anderen Unternehmens aus diesen beschreibenden Bezeichnungen besteht (hier: „Stellen online AG“).


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LG Braunschweig: Haftung für weitgehend passende Keywords

Urteil v. 23.04.2008, Az. 9 O 368/08

1. Die Verwendung einer geschützten Marke als Keyword in einer AdWord-Kampagne verletzt grundsätzlich Markenrechte.

2. Der Verwender eine AdWord-Kampagne haftet auch für „weitestgehend passende Keywords“ ab dem Zeitpunkt, wenn er davon erfahren hat, dass seine Werbung auch bei fremden Markenzeichen angezeigt wird.


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LG Braunschweig: Ausnahmsweise keine Markenrechtsverletzung durch Keywords

Urteil v. 26.03.2008, Az. 9 O 250/08 (022)

1. Die Verwendung eines geschützten Zeichens als Keyword in einer Adwordkampange kann grundsätzlich Zeichenrechte verletzen.

2. Die exemplarische Nennung eines Unternehmens im Rahmen eine Werbeanzeige für Rechtsberatung in diesem Bereich, ist jedoch keine zeichenmäßige Benutzung im Sinne des § 14 MarkenG. Entscheidend ist, dass es in diesem Fall an der „Lotsenfunktion“ der Zeichenverwendung fehlt.

3. In diesem Fall fällt die einfache Nennung auch unter § 23 Nr. 3 MarkenG. Denn die Verwendung des Zeichens ist notwendig damit der Rechtssuchende als eventuell Geschädigter sich einen besseren Überblick darüber verschaffen kann, gegen welche Unternehmen bereits außergerichtlich oder gerichtlich vorgegangen wird.

4. Zwischen einem Anlageunternehmen und einer Rechtsanwaltskanzlei im Bereich Anlagerecht besteht keine wettbewerbsrechtliche Dienstleistungsähnlichkeit.


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OLG Stuttgart: Haftung für weitgehend passende Keywords

Urteil v. 09.08.2007, Az. 2 U 23/07

1. Die Verwendung eines fremden Markenzeichens als unsichtbares „Keyword“ bei AdWord-Werbung ist eine Markenrechtsverletzung.

2. Wird eine Anzeige im Rahmen der Funktion „weitestgehend passende“ Keywords eingeblendet, haftet der Verwender jedenfalls als Störer, wenn eine unmittelbare Haftung ausscheidet.


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Kommentare

Mo, 01.12.2008 17:17
Die Menschenwürde zu schützen sind alleStellen der öffentlichen Gewalt verpflichtet (Art. 1 Abs. 1 S. 2 GG). […]
Mo, 01.12.2008 16:38
Die Menschenwürdediskussion gabs ja auch schon seinerzeit bei Big Brother. Genau hab ich da die Argumentation nicht […]
Mo, 01.12.2008 16:37
Ich stehe in einem Interessenkonflikt und sage deshalb lieber nichts zu dem Thema. ;-) Ich jedenfalls habe in dem […]
Mo, 01.12.2008 16:32
Sehe ich ja jetzt erst dass Prof. Hoeren sich seinerzeit wieder mal mit großem Ruhm bekleckert hat ("Der Test ist in […]

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