LG Berlin: Schweinchen-Karikatur
Urteil v. 20.10.2009, Az. 27 O 705/09
2. Auch die Veröffentlichung einer „Schweinchen-Karikatur“ kann in diesem Zusammenhang zulässig sein, wenn keine unmittelbare Verbindung zwischen dem abgebildeten „Schweinchen“ und der Person des Rechtsanwaltes hergestellt wird, über den nachfolgend berichtet wird. So kann die Abbildung eines Schweines durchaus ein zulässiges Mittel sein, um das Augenmerk des Lesers auf einen interessanten Link zu lenken.
