Urteile zu KUG
LG Bochum: Kein Schmerzensgeld für Foto-Veröffentlichung
Urteil v. 24.08.2006, Az. 8 O 214/06
2. Die Abbildung einer Studentin im Hörsaal einer Universität ist grundsätzlich kein schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.
3. Die Veröffentlichung eines Fotos in der Bildersuche von Google ist demjenigen, der das Foto ursprünglich veröffentlicht hat, nicht zuzurechnen und begründet keinen schweren Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten.
