Urteile zu Journalisten

BVerfG: Zugang von Journalisten in überfüllten Gerichtssaal

1. Das Verteilen von Sitzplätzen für Journalisten in einer Gerichtsverhandlung nach der Reihenfolge ihres Erscheinens im Gerichtsgebäude, verbunden mit einer Nachrückmöglichkeit für den Fall, dass ein Journalist den Saal verlässt, stellt eine sachgerechte Ausgestaltung der Gerichtsöffentlichkeit dar. Es ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, wenn der Vorsitzende einer Gerichtsverhandlung auf diese Weise eine diskriminierungsfreie Zuteilung der knappen Plätze erreichen will. Es ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen, ob die beste Verteilmodalität gewählt worden ist.

2. Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist die Regelung, nach der ein Platz im Sitzungssaal, wenn einer der Journalisten den Raum verlässt, durch einen anderen noch wartenden Journalisten besetzt wird. Die von den Beschwerdeführern beanstandete Notwendigkeit, in der Folge zwischen aktueller und vollständiger Berichterstattung wählen zu müssen, trifft alle Journalisten in gleicher Weise.

3. Kann ein Fernseh-Journalist den Gerichtssaal wegen Überfüllung nicht betreten, ist dies kein Eingriff in die Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Hinsichtlich des Zugangsrechts zu Gerichtsverhandlungen sieht das Grundgesetz keine grundsätzliche Unterscheidung zwischen Journalisten verschiedener Medientypen oder verschiedener Medienunternehmen vor. Dies schließt es nicht prinzipiell aus, bei der konkreten Ausgestaltung der Zugänglichkeit des Sitzungssaals sachgerechte Unterscheidungen vorzunehmen.