LG Essen: Filmaufnahmen bei investigativer Recherche
Urteil v. 12.01.2006, Az. 4 O 480/05
2. Zwar kann bereits die Herstellung von Bildaufnahmen unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Aufgenommenen darstellen, selbst wenn keine Verbreitungsabsicht besteht. Jedoch können auch rechtswidrig recherchierte Informationen grundsätzlich in den Schutzbereich von Art. 5 GG fallen, wenn die Informationen nicht durch eine andere Art der Recherche aufgedeckt werden können. Insofern besteht hier ein weiter Spielraum zugunsten der Pressefreiheit.
