Urteile zu Immunitätsausschuss

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OLG Koblenz: Erneutes Verlesen einer Gegendarstellung - Inoffizieller Mitarbeiter

Urteil v. 13.12.2005, Az. 4 U 1491/05

1. Eine erneute Sendung einer Gegendarstellung ist zulässig, wenn die bereits erfolgte Gegendarstellung durch eine redaktionelle Entgegnung entwertet wurde, die nicht den Anforderungen entspricht, die an eine regelgerechte redaktionelle Entgegnung zu stellen sind.

2. Einem Anspruch auf Gegendarstellung steht nicht entgegen, dass der Verfügungskläger sich darauf beschränkt hat, die Behauptung der Verfügungsbeklagten zu negieren.

3. Eine Wiederholung der Erstmitteilung durch den Verfügungskläger ist zulässig, wenn dies der Verdeutlichung der Entgegnung und zu deren besseren Verständnis dient.



Das Urteil im Volltext

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ITM, Uni-Münster

Kommentare

Fr, 09.01.2009 13:12
Sehr interessante Entscheidung, vor allem auch aus sachenrechtlicher Sicht. Problematisch finde ich aber folgende Pa […]
Fr, 09.01.2009 12:31
@Adrian (4): Dass Apple personenbezogene Daten in die Metadaten schreibt, wäre eher ein Fall des Watermarking als d […]
Fr, 09.01.2009 00:28
Na komm, dann mach aber auch!
Mi, 07.01.2009 16:36
"Das interessiert mich nämlich brennend. " Mache ich, ich suche heute Nacht nochmal danach. ich weiss definitiv, […]

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