OLG Koblenz: Erneutes Verlesen einer Gegendarstellung - Inoffizieller Mitarbeiter
Urteil v. 13.12.2005, Az. 4 U 1491/05
2. Einem Anspruch auf Gegendarstellung steht nicht entgegen, dass der Verfügungskläger sich darauf beschränkt hat, die Behauptung der Verfügungsbeklagten zu negieren.
3. Eine Wiederholung der Erstmitteilung durch den Verfügungskläger ist zulässig, wenn dies der Verdeutlichung der Entgegnung und zu deren besseren Verständnis dient.
