OLG Köln: Rechtliche Schutzfähigkeit von Ideen
Urteil v. 28.08.2009, Az. 6 U 225/08
2. Ein uhrberrechtlich schutzfähiges Werk i. S. v. § 2 UrhG kann regelmäßig nur das Ergebnis der schöpferischen Formung eines bestimmten Stoffes sein. Der so erlangte urheberrechtlicher Schutz besteht nur gegen die unbefugte Verwertung eines Werkes als solchem in unveränderter oder unfrei benutzter Form, nicht aber gegen die bloße Benutzung als Vorbild zur Formung anderer Stoffe.
3. Der Begriff "Darstellungen wissenschaftlicher Art" i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG ist weit auszulegen. Darunter können bereits Darstellungen einfachster wissenschaftlicher Erkenntnisse fallen, solange die Darstellung der Vermittlung von Informationen dient.
