Urteile zu Hooligans
VG Hannover: Zur Zulässigkeit der Verbunddatei "Gewalttäter Sport"
Urteil v. 22.05.2008, Az. 10 A 2412/07
Die Führung der Verbunddatei "Gewalttäter Sport" durch das Bundeskriminalamt ist nur dann rechtmäßig, wenn das Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung gem. § 7 Abs. 6, § 11 Abs. 2 Satz 3 BKAG das Nähere über die Art der Daten bestimmt, die in dieser Datei gespeichert werden dürfen.
Das Urteil im Volltext





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