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OLG Hamburg: Filmaufnahmen von Wohnhäusern Prominenter

Urteil v. 31.01.2006, Az. 7 U 108/05

1. Eine Bildberichterstattung kann insbesondere dann einen gewichtigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen, wenn die Veröffentlichung der Aufnahmen einer Vielzahl von Personen das Auffinden der Wohnung des Betroffenen ermöglicht. Ansonsten kann regelmäßig eher von der Betroffenheit des Persönlichkeitsrechts in einem peripheren Randbereich ausgegangen werden.

2. Wird lediglich die Außenansicht eines privaten Wohnhauses gezeigt, wobei weder der Eingangsbereich, noch Klingelschild oder Briefkasten erkennbar sind, ist ein Grundrechtseingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht grundsätzlich nur in außerordentlich geringem Maße anzunehmen. In einem solchen Fall obsiegt die Pressefreiheit bei der Abwägung der im Falle einer Berichterstattung kollidierenden Rechtsgüter.


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Kommentare

Sa, 11.02.2012 23:21
Kurz und knapp: Urheberrechtsschutz ja, aber Gewinnmaximierung von Verwertern (Musikindustrie, Verlage etc) NEIN, un […]
Sa, 11.02.2012 15:35
ACTA und Freiheit? Wie siehts aus mit dem Grundgesetz? Seit 50 Jahren wird die Freiheit immer weiter eingeschränkt. […]
Fr, 10.02.2012 23:50
Es kursiert gleichfalls das Gerücht, man wollte der EU nicht zuvorkommen, sollte diese nicht ratifizieren - das hätt […]
Fr, 10.02.2012 19:21
Naja, das steht jetzt nicht exakt wörtlich in dem Text. Aber es ist schon angesprochen: [quote]"In dieser Hinsich[…]

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