BVerfG: Beteiligung von Parteien an Privatsendern
Urteil v. 12.03.2008, Az. 2 BvF 4/03
2. Ein absolutes Beteiligungsverbot für Parteien am privaten Rundfunk ist mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG iVm Art. 21 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren und widerspricht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
3. Dem Gesetzgeber steht es allerdings frei, Parteien eine direkte oder indirekte Beteiligung insoweit zu untersagen, als sie dadurch einen bestimmten Einfluss auf das Programm nehmen können.
