Urteile zu Herabsetzung
OLG Schleswig: Keine Wettbewerbsverletzung durch Veröffentlichung von Urteilen
Urteil v. 31.01.2008, Az. 5 U 96/07
2. Auch in einer wahren Tatsachenbehauptung kann im Einzelfall eine Herabsetzung im Sinne des § 4 Nr. 7 UWG liegen. Die betreffende Handlung muss zum Einen geeignet sein, die Wertschätzung des betroffenen Mitbewerbers in den Augen der angesprochenen Verkehrskreise zu verringern und sie muss zum Anderen die Interessen des Mitbewerbers in unverhältnismäßiger Weise beeinträchtigen.
3. Die Übersendung eines Urteils, aus dem zu entnehmen ist, dass gegen einen Mitbewerber als Insolvenzschuldner ein Anspruch aus § 64 Abs. 2 GmbHG besteht, ist keine Herabsetzung im Sinne von § 4 Nr. 7 UWG. Denn es handelt sich um eine Tatsachenbehauptung aus dem geschäftlichen Bereich, die zwar durchaus geeignet ist, die Wertschätzung des Mitbewerbers zu verringern, jedoch die Marktchancen des Konkurrenten nicht in unverhältnismäßiger Weise beeinträchtigt.
