Urteile zu Hartplatzhelden

Urteile zu Hartplatzhelden

BGH: Hartplatzhelden.de

Urteil v. 28.10.2010, Az. I ZR 60/09

a) Die unmittelbare Übernahme des Leistungsergebnisses eines Dritten ist keine Nachahmung im Sinne von § 4 Nr. 9 UWG.

b) Ein Fußballverband, der in seinem Verbandsgebiet zusammen mit den ihm angehörenden Vereinen Amateurfußballspiele (hier: Verbandsligaspiele) durchführt, wird nicht dadurch in unlauterer Weise in einem etwa unmittelbar aus § 3 UWG abzuleitenden ausschließlichen Verwertungsrecht verletzt, dass Filmausschnitte, die einzelne Szenen des Spielgeschehens wiedergeben, auf einem Internetportal veröffentlicht werden.


Das Urteil im Volltext

OLG Stuttgart: Übertragungsrechte an Amateurfußballspielen - Hartplatzhelden.de

Urteil v. 19.03.2009, Az. 2 U 47/08

1. Auch Amateurfußballspiele können Leistungen im wettbewerbsrechtlichen Sinne darstellen. Zwar stellt ein Sportereignis als solches noch keinen wirtschaftlichen Wert dar. Der wirtschaftliche Wert besteht jedoch in der Möglichkeit, die Wahrnehmung des Spiels in Bild und Ton zu verwerten.

2. Ein Regionalfußballverband ist jedenfalls von Heimspielen seiner Mitgliedsvereine Mitveranstalter. Denn die Leistung „Fußballspiel“ in der bestehenden Form kommt erst durch das Zusammenwirken von Vereinen und Verband zustande. Insofern steht auch ihm das Recht zu, die Übertragungsrechte an den Fußballspielen wirtschaftlich zu verwerten.

3. Die Veröffentlichung von Videoaufzeichnungen solcher Fußballspiele ohne die Genehmigung des Verbandes ist eine unlautere Nachahmung im Sinne von § 4 Nr. 9b UWG dar, wenn der Verband selbst eine ähnliche Leistung anbietet oder anbieten lässt.


Das Urteil im Volltext

LG Stuttgart: Übertragungsrechte an Amateurfußballspielen - Hartplatzhelden.de

Urteil v. 08.05.2008, Az. 41 O 3/08 KfH

1. Der Veranstalter hat an Sportereignissen das alleinige Verwertungsrecht. Die öffentliche Wiedergabe von Filmaufzeichnungen der Veranstaltungen kann er nach §§ 3, 8, § 4 Nr. 9, 4 Nr. 10 UWG untersagen.

2. Ein regionaler Fußballverband ist jedenfalls Mitveranstalter von offiziellen Wettbewerben in seiner Region, auch wenn die einzelnen Spiele hauptsächlich von den Vereinen veranstaltet werden. Denn der Verband bietet die organisatorischen Rahmenbedingungen als sog. „Vorleistungen“.

3. Zwischen einem Fußballverband und einem Internet-Portal, das Aufzeichnungen von Fußballspielen veröffentlicht, besteht dann ein Wettbewerbsverhältnis, wenn der Fußballverband in Zukunft plant, eine eigene Verwertung der Aufnahmen vorzunehmen. Es kommt nicht darauf an, ob er dies bereits in der Vergangenheit getan hat.


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Do, 09.02.2012 04:22
Hallo zusammen, Was ich zu ACTA zu sagen haben? Ganz einfach: Der größte Schrott, den sich je ein menschlicher Zu […]
Mi, 08.02.2012 18:39
So oder so ist das Retargeting verbesserungswürdig. Ich hatte schon oft die Situation, dass ich ein beworbenes Produ […]
Mi, 08.02.2012 18:26
Warum kann man nicht gegen acta sein acta ist einfach nur scheiße die wollen uns tatsache vorschreiben was wir im […]
Di, 07.02.2012 14:20
meiner meinung nach sollte es viel mehr volksabstimmungen geben... iwer entscheidet für viele, alle sind unzufrieden […]

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