BGH: TV Total
Urteil v. 20.12.2007, Az. I ZR 42/05
2. Eine nach § 24 Abs. 1 UrhG zulässige freie Benutzung fremder Laufbilder liegt nur dann vor, wenn ein selbständiges Werk geschaffen wird.
3. Kein Tagesereignis im Sinne des § 50 UrhG stellt ein Geschehen dar, bei dem es der Öffentlichkeit nicht auf eine aktuelle Berichterstattung ankommt.
4. Ein nach § 51 UrhG zulässiges Zitat setzt voraus, dass eine innere Verbindung zwischen der zitierten Stelle und eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt wird.
