Urteile zu Google

Urteile zu Google

LG Hamburg: Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Bildersuche

Beschluss v. 16.10.2009, Az. 308 O 557/09

Ein Suchmaschinenbetreiber würde durch ein Verbot der Nutzung einzelner Abbildungen im Eilverfahren unverhältnismäßig belastet. Dem Antragsteller ist es zuzumuten, seine Ansprüche in einem Erkenntnisverfahren zu verfolgen, in dem der Suchmaschinenbetreiber Vollstreckungsschutz beantragen und die Sache einer höchstrichterlichen Entscheidung zuführen kann.


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BGH: Partnerprogramm

Urteil v. 07.10.2009, Az. I ZR 109/06

a) Erscheint bei der Eingabe eines Suchbegriffs in der Trefferliste einer Suchmaschine ein Text, dem der Verkehr eine markenmäßige Benutzung des für einen Dritten als Marke geschützten Begriffs entnimmt, so genügt der Markeninhaber mit dem Vortrag dieses Geschehens im Regelfall seiner Darlegungslast für eine markenmäßige Benutzung seines Zeichens durch den Inhaber der unterhalb des Textes angegebenen, über einen elektronischen Verweis (Link) zu erreichenden Internetadresse. Macht dieser geltend, er benutze den betreffenden Begriff auf seiner Internetseite nur in einer beschreibenden Bedeutung, trägt er hinsichtlich der dafür maßgeblichen konkreten Umstände die sekundäre Darlegungslast.

b) Unterhält ein Unternehmen ein Werbepartnerprogramm, bei dem seine Werbepartner auf ihrer Website ständig einen Link auf die das Angebot dieses Unternehmens enthaltende Internetseite bereitstellen, so sind diese Werbepartner jedenfalls dann als Beauftragte des Unternehmens i.S. von § 14 Abs. 7 MarkenG anzusehen, wenn ihnen für jeden Besucher, der über diesen Link zu dem Unternehmen gelangt und mit diesem einen Geschäftsabschluss tätigt, eine Provision gezahlt wird und der betreffende Werbepartner erst nach einer Überprüfung durch den Unternehmer selbst, der den Werbepartnern eine Auswahl für die Gestaltung der Werbemittel vorgibt, in das Partnerprogramm aufgenommen wird. Die Haftung nach § 14 Abs. 7 MarkenG beschränkt sich dabei auf das Handeln des Beauftragten auf eine bestimmte zum Partnerprogramm angemeldete Website, wenn nur über diese Website getätigte Links abgerechnet werden und der Auftraggeber auch nicht damit rechnen muss, dass der Beauftragte noch anderweitig für ihn tätig wird.


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BGH: Versandkosten bei Froogle

Urteil v. 16.07.2009, Az. I ZR 140/07

Bei einer Werbung für Waren in Preisvergleichslisten einer Preissuchmaschine dürfen die zum Kaufpreis hinzukommenden Versandkosten nicht erst auf der eigenen Internetseite des Werbenden genannt werden, die mit dem Anklicken der Warenabbildung oder des Produktnamens erreicht werden kann.


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OLG Hamm: Irreführende Werbung in Google AdWords

Urteil v. 04.06.2009, Az. 4 U 19/09

1. Eine Werbe-Aussage, die im Rahmen von Google AdWords getroffen wird und eine Warenlieferung binnen 24 Stunden verspricht, ist geeignet eine Fehlvorstellung beim durchschnittlich verständigen Verbraucher hervorzurufen, wenn der einschränkende Hinweis, dass beim 24 Stunden-Service jedoch nur Bestellungen berücksichtigt werden können, die bis zu einer bestimmten Uhrzeit vorliegen, fehlt. Erfolgt allerdings der über diesen Umstand aufklärende Hinweis direkt auf der über die Anzeige zwangsläufig zur Bestellung aufzurufenden Startseite des Anbieters, so reicht die bewirkte Fehlvorstellung für die Annahme einer unlauteren Irreführung nicht aus.

2. Der Grundsatz, dass nachfolgende aufklärende Hinweise eine bereits eingetretene Irreführung im Hinblick auf eine missbilligte Anlockwirkung grundsätzlich nicht mehr beseitigt, findet im Rahmen von Google AdWords keine Anwendung. Denn so sekundenschnell, wie der Internetnutzer zu der verlinkten Angebotsseite mit dem klarstellenden Hinweis gelangt ist, verlässt er diese auch wieder, wenn er erkennt, dass das Angebot ihm nicht zusagt. Insofern ist diese Anlockwirkung die Angebotsseite zu besuchen nicht damit vergleichbar, dass ein Interessent durch eine unrichtige Werbeaussage in das Geschäft des Werbenden gelockt wird.


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BGH: Bananabay

Beschluss v. 22.01.2009, Az. I ZR 125/07

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird zur Auslegung der Ersten Richtlinie des Rates 89/104/EWG vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. EG Nr. L 40 vom 11.2.1989, S. 1) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Liegt eine Benutzung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. a der Richtlinie 89/104/EWG vor, wenn ein Dritter ein mit der Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als ein Schlüsselwort (Keyword) zu dem Zweck angibt, dass bei Eingabe des mit der Marke identischen Zeichens als Suchwort in die Suchmaschine ein absatzfördernder elektronischer Verweis (Link) zur Website des Dritten als Werbung für identische Waren oder Dienstleistungen in einem von der Trefferliste räumlich getrennten Werbeblock erscheint, dieser Verweis als Anzeige gekennzeichnet ist und die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält?


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BGH: Keine Markenverletzung durch Keywordwerbung - PCB

Urteil v. 22.01.2009, Az. I ZR 139/07

Wird bei einer Internetsuchmaschine eine Bezeichnung, die von den angesprochenen Verkehrskreisen als eine beschreibende Angabe über Merkmale und Eigenschaften von Waren verstanden wird (hier: „pcb“ als Abkürzung von „printed circuit board“), als sogenanntes Schlüsselwort (Keyword) angemeldet, ist eine kennzeichenmäßige Verwendung zu verneinen, wenn bei Eingabe einer als Marke geschützten Bezeichnung durch einen Internetnutzer (hier: „pcb-pool“) auf der dann erscheinenden Internetseite rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik mit der Überschrift „Anzeigen“ eine Werbeanzeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird.


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BGH: Beta-Layout

Urteil v. 22.01.2009, Az. I ZR 30/07

Wird ein mit einem fremden Unternehmenskennzeichen übereinstimmender Begriff bei einer Internetsuchmaschine als sogenanntes Schlüsselwort (Keyword) angemeldet, so kann eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Schlüsselwort und dem geschützten Kennzeichen zu verneinen sein, wenn bei Eingabe des Begriffs durch einen Internetnutzer auf der dann erscheinenden Internetseite rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik mit der Überschrift „Anzeigen“ eine Werbeanzeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird.


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LG Hamburg: Persönlichkeitsverletzung bei Google-Snippets

Urteil v. 09.01.2009, Az. 324 O 867 /06

1. Die automatisierte Zusammenfassung von Suchergebnissen („Snippets“) kann keine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen. Denn der durchschnittliche Nutzer einer Suchmaschine weiß, dass die Suchergebnisse nicht auf der intellektuellen Leistung von Menschen beruhen, sondern aufgrund eines automatisierten Vorgangs zustande kommen. Im Unterschied zu Fällen der individuellen Äußerung einer Meinung durch eine Person ist es einer Suchmaschine nicht ohne weiteres möglich, sich künftig eindeutig „auszudrücken“.

2. Eine manuelle Nachkorrektur von Snippets durch den Suchmaschinenbetreiber ist unzumutbar. Zwar mag diese Kontrolle im Einzelfall wenig Zeit und Aufwand erfordern. Würde den Betreiber aber die Pflicht treffen, bei jedem entsprechenden Antrag die Snippets zu korrigieren, wäre ein angemessener Betrieb einer Suchmaschine nicht mehr sichergestellt.

3. Allein der Umstand, dass eine Seite, auf der an irgendeiner Stelle der Name des Klägers genannt wird, einen Titel trägt, der bestimmte Begriffe beinhaltet, begründet keine Persönlichkeitsrechtsverletzung.

4. Ein Suchmaschinenbetreiber haftet nicht als Störer, wenn er auf Internetseiten verlinkt, die wiederum auf andere rechtswidrige Seiten weiterverlinken. Andernfalls würde die Haftung für völlig fremde Inhalte unzumutbar ausufern.


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LG Hamburg: Bildersuche von Google verletzt Urheberrechte

Urteil v. 26.09.2008, Az. 308 O 42/06

1. Das Bereithalten der von urheberrechtlich geschützten Bildern als Thumbnails in einer Bildersuche zum Zwecke des Abrufs der Ergebnislisten durch die Öffentlichkeit verletzt den Urheber in seinem Recht auf öffentliche Zugänglichmachung aus § 19a UrhG.

2. Die Zugänglichmachung ist auch nicht durch § 44a UrhG gerechtfertigt. Denn § 44a UrhG erlaubt lediglich die Vervielfältigung, nicht jedoch die öffentliche Zugänglichmachung. Selbiges gilt für die Schranke der Privatkopie aus § 53 UrhG.

3. Auch die Zitatfreiheit nach § 51 Nr. 2 UrhG ist nicht anwendbar. Denn das zitierte Werk muss zum Zwecke eines Zitats genutzt werden, d.h. als Beleg oder Erörterungsgrundlage. Dies ist bei einer Bildersuchmaschine nicht der Fall.

4. Die Katalogbildfreiheit nach § 58 Abs. 1 UrhG ist ebenfalls nicht anwendbar. Privilegiert ist durch § 58 Abs. 1 UrhG allein der Veranstalter der Ausstellung oder Versteigerung bzw. der Verkäufer, nicht jedoch ein Dritter.

5. Auch § 58 Abs. 2 UrhG kommt nicht in Betracht, denn § 58 Abs. 2 UrhG nimmt allein bestimmte Institutionen mit öffentlichem Bildungsauftrag von der urheberrechtlichen Haftung für eng umgrenzte Nutzungssachverhalte aus. Bildersuchmaschinen privater Unternehmen fallen nicht darunter.

6. Die Verkleinerung von urheberrechtlich geschützten Bildern als Thumbnails ist eine unfreie Bearbeitung nach § 23 UrhG.

7. Die Verlinkung urheberrechtlich geschützter Bilder mittels Frames oder als „Deep-Link“ direkt auf die Bild-Datei ist keine Urheberrechtsverletzung.


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LG Hamburg: Haftung für Thumbnails

Urteil v. 26.09.2008, Az. 308 O 248/07

Die Verwendung von Thumbnais in einer Bildersuchmaschine stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und verletzt den Rechteinhaber in seinem Recht auf öffentliche Zugänglichmachung aus § 19a UrhG.


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LG Braunschweig: Haftung für weitgehend passende Keywords

Urteil v. 23.04.2008, Az. 9 O 368/08

1. Die Verwendung einer geschützten Marke als Keyword in einer AdWord-Kampagne verletzt grundsätzlich Markenrechte.

2. Der Verwender eine AdWord-Kampagne haftet auch für „weitestgehend passende Keywords“ ab dem Zeitpunkt, wenn er davon erfahren hat, dass seine Werbung auch bei fremden Markenzeichen angezeigt wird.


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LG Braunschweig: Ausnahmsweise keine Markenrechtsverletzung durch Keywords

Urteil v. 26.03.2008, Az. 9 O 250/08 (022)

1. Die Verwendung eines geschützten Zeichens als Keyword in einer Adwordkampange kann grundsätzlich Zeichenrechte verletzen.

2. Die exemplarische Nennung eines Unternehmens im Rahmen eine Werbeanzeige für Rechtsberatung in diesem Bereich, ist jedoch keine zeichenmäßige Benutzung im Sinne des § 14 MarkenG. Entscheidend ist, dass es in diesem Fall an der „Lotsenfunktion“ der Zeichenverwendung fehlt.

3. In diesem Fall fällt die einfache Nennung auch unter § 23 Nr. 3 MarkenG. Denn die Verwendung des Zeichens ist notwendig damit der Rechtssuchende als eventuell Geschädigter sich einen besseren Überblick darüber verschaffen kann, gegen welche Unternehmen bereits außergerichtlich oder gerichtlich vorgegangen wird.

4. Zwischen einem Anlageunternehmen und einer Rechtsanwaltskanzlei im Bereich Anlagerecht besteht keine wettbewerbsrechtliche Dienstleistungsähnlichkeit.


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OLG Frankfurt: Keine Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung

Beschluss v. 26.02.2008, Az. 6 W 17/08

1. Die Verwendung eines Zeichens im Rahmen von „Keywordwerbung“ stellt keine zeichenmäßige Benutzung dar. Denn aus der maßgeblichen Sicht der angesprochenen Verkehrskreise wird nicht der Eindruck erweckt, es bestehe eine wie auch immer geartete Verbindung zwischen den beworbenen Waren und dem Geschäftsbetrieb des Zeicheninhabers.

2. Die Grenze zur zeichenmäßigen Benutzung des Begriffes ist erst dann überschritten, wenn die Werbung von der Trefferliste nicht klar und eindeutig getrennt dargestellt wird.

3. Das gilt dies erst recht, wenn der Werbende ein anders lautendes AdWord angegeben hat, welches erst durch die Wahl der Option „weitgehend passende Keywords“ von dem Betreiber der Suchmaschine dem (fremden) Kennzeichen zugeordnet wird.


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OLG Frankfurt a.M.: Verantwortlichkeit des Providers für rechtswidrige Webseiten

Beschluss v. 22.01.2008, Az. 6 W 10/08

Ein Access-Provider ist nicht verpflichtet, den Zugang zu Webseiten zu sperren, über die rechtswidrige Inhalte abgerufen werden können (Hier: Google).


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OLG München: Haftung für weitgehend passende Keywords

Urteil v. 06.12.2007, Az. 29 U 4013/07

1. Auch die Schaltung einer Anzeige mit Hilfe von unsichtbaren Suchbegriffen stellt eine kennzeichenmäßige Verwendung dieses (nicht sichtbaren) Zeichens dar. Denn die Frage einer kennzeichenmäßigen Benutzung bestimmt sich nach der Auffassung des Verkehrs und lässt sich nicht mit der Begründung verneinen, dass derartige vom Werbenden verwendete Schlüsselworte nicht wahrnehmbar seien.

2. Maßgeblich ist auch der Umstand, dass sich der Werbende durch die Wahl eines „Keywords“ eine spezifische Lotsenfunktion zunutze machte, die darin besteht, in einem großen Angebot mit Hilfe des Suchbegriffes gezielt auf eigene Waren bzw. Dienstleistungen hinzuweisen.

3. Auch kann sich der Werbende nicht darauf berufen, schuldlos zu handeln, weil er selbst das Zeichen nicht gebucht hat, sondern die Funktion „weitestgehend passende Keyword“ zum Einsatz kommt. Denn es ist möglich einzelne Begriffe von dieser Funktion auszuschließen. Es ist dem Verwender zumutbar, fremde Markenzeichen in die Liste nicht zu verwendender Begriffe einzutragen.


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OLG Karlsruhe: Markenrechtsverletzung durch Keyword-Werbung

Urteil v. 26.09.2007, Az. 6 U 69/07

Die Verwendung von beschreibenden Begriffen (hier: „Stellen online“) im Rahmen von „Keyword-Werbung“ ist wettbewerbsrechtlich zulässig. Sie stellt weder eine gezielte Behinderung, noch ein unlauteres Abfangen potentieller Kunden dar. Das gilt auch dann, wenn der Name eines anderen Unternehmens aus diesen beschreibenden Bezeichnungen besteht (hier: „Stellen online AG“).


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OLG Köln: Keine Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung

Urteil v. 31.08.2007, Az. 6 U 48/07

Die Verwendung eines Markennamens in Keywordwerbung ist keine markenmäßige Benutzung im Sinne von § 14 Abs. 2 MarkenG, denn der durchschnittliche Nutzer weiß nicht, dass das Suchwort nicht nur den Inhalt der Trefferliste, sondern auch den des Anzeigenteils beeinflusst. Er macht sich keine Gedanken darüber, warum die Werbung des Konkurrenten neben der Trefferliste erscheint und ob dies mit der Eingabe seines Suchwortes zusammenhängt.


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OLG Stuttgart: Haftung für weitgehend passende Keywords

Urteil v. 09.08.2007, Az. 2 U 23/07

1. Die Verwendung eines fremden Markenzeichens als unsichtbares „Keyword“ bei AdWord-Werbung ist eine Markenrechtsverletzung.

2. Wird eine Anzeige im Rahmen der Funktion „weitestgehend passende“ Keywords eingeblendet, haftet der Verwender jedenfalls als Störer, wenn eine unmittelbare Haftung ausscheidet.


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OLG Braunschweig: Markenverletzung durch AdWords - bananabay

Urteil v. 12.07.2007, Az. 2 U 24/07

Die Verwendung eines fremden Markenzeichens als nicht unmittelbar sichtbares Keyword im Rahmen von Google AdWords ist ein kennzeichenmäßiger Gebrauch und verletzt den Markeninhaber in seinen Markenrechten.


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LG Berlin: Keine Störerhaftung bei gelöschtem Suchergebnis

Urteil v. 20.04.2007, Az. 27 O 1131/08

1. Gegen einen Suchmaschinenbetreiber kann kein Unterlassungsanspruch durchgesetzt werden, wenn er eine rechtswidrige Internetseite indiziert hat und zu einem früheren Zeitpunkt als „Snippets“ auszugsweise zugänglich macht hat, die im Original nicht mehr exisiert. Denn in diesem Fall besteht keine Wiederholungs- bzw. Erstbegehungsgefahr, da es dem Suchmaschinenbetreiber objektiv unmöglich ist, die beanstandete Internetseite wieder in den Index aufzunehmen. Die bloße Möglichkeit, dass die Original-Seite wieder ins Netz gestellt werden könnte, reicht für eine Erstbegehungsgefahr nicht aus.

2. Der Admin-C einer Domain haftet auch dann nicht für Rechtsverletzungen, die über die Domain abrufbar sind, wenn er als „Ansprechpartner des örtlichen Büros“ angegeben ist.


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OLG Hamburg: Persönlichkeitsverletzung durch Google-Snippets

Urteil v. 20.02.2007, Az. 7 U 126/06

Die automatisierte Zusammenfassung von Suchergebnissen („Snippets“) kann keine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen. Denn der durchschnittliche Nutzer einer Suchmaschine weiß, dass die Suchergebnisse nicht auf der intellektuellen Leistung von Menschen beruhen, sondern aufgrund eines automatisierten Vorgangs zustande kommen. Im Unterschied zu Fällen der individuellen Äußerung einer Meinung durch eine Person ist es einer Suchmaschine nicht ohne weiteres möglich, sich künftig eindeutig „auszudrücken“.


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OLG Düsseldorf: Keine Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung

Urteil v. 23.01.2007, Az. I-20 U 79/06

Die bloße Verwendung eines Markenzeichens als unsichtbares Keyword stellt keine Markenverletzung dar.


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OLG Dresden: Markenrechtsverletzung bei Keywordwerbung

Urteil v. 09.01.2007, Az. 14 U 1958/06

Auch die unsichtbare Verwendung eines Markenzeichens als Keyword stellt eine markenrechtlich relevante Benutzungshandlung dar und ist somit eine Markenrechtsverletzung.


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OLG Braunschweig: Markenrechtsverletzung bei Keywordwerbung - JETTE

Urteil v. 11.12.2006, Az. 2 W 177/06

1. Die Verwendung eines Markenzeichens im Rahmen von Keywordwerbung stellt einen zeichenmäßigen Gebrauch und somit eine Markenrechtsverletzung dar.

2. Der Werbetreibende hat die Markenrechtsverletzung auch dann zu vertreten, wenn er das Keyword nicht selbst eingegeben hat, sondern seine Anzeige bei dem Keyword durch eine Software automatisch geschaltet wurde (Funktion „weitgehend passende Keywords“).


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OLG Braunschweig: Markenrechtsverletzung bei Keywordwerbung - Impuls

Beschluss v. 05.12.2006, Az. 2 W 23/06

Auch die unsichtbare Verwendung eines Markenzeichens als Keyword stellt einen zeichenmäßigen Gebrauch dar und ist somit eine Markenrechtsverletzung.


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LG Bochum: Kein Schmerzensgeld für Foto-Veröffentlichung

Urteil v. 24.08.2006, Az. 8 O 214/06

1. Ein schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht erfordert neben der Abbildung gegen den Willen des Abgebildeten weitere Umstände, die im besonderen Maße das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten beeinträchtigen.

2. Die Abbildung einer Studentin im Hörsaal einer Universität ist grundsätzlich kein schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.

3. Die Veröffentlichung eines Fotos in der Bildersuche von Google ist demjenigen, der das Foto ursprünglich veröffentlicht hat, nicht zuzurechnen und begründet keinen schweren Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten.


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KG Berlin: Keine Haftung des Admin-C

Beschluss v. 20.03.2006, Az. 10 W 27/05

Der Admin-C einer Domain hat aus seiner Funktion als administrativer Ansprechpartner gegenüber der DENIC keinen Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung von Internetseiten. Eine Prüfung auf rechtswidrige Inhalte ist ihm demnach nur dann zuzumuten, wenn davon auszugehen ist, dass die Störung nur durch Aufhebung der Domainregistrierung unterbunden werden kann. Andernfalls würde ihm die Ausübung seiner Funktion über Gebühr erschwert.


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LG Hamburg: Keine Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung

Urteil v. 21.09.2004, Az. 312 O 324/04

Die bloße Verwendung eines Markenzeichens als Keyword stellt weder eine Marken- noch eine Wettbewerbsverletzung dar.


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Kommentare

Mo, 08.03.2010 23:19
Äh, stimmt nicht. Die Vorratsdatenspeicherungs-Richt linie existiert noch. Eine Klage ist m.W. auch nicht anhängig; i […]
Mo, 08.03.2010 10:39
Bin sehr gespannt auf dieses Werk. Diese schöne Übersicht hat mein Interesse völlig geweckt.
Do, 04.03.2010 21:53
Man hört immer wieder: "Das Verfassungsgericht bedient sich Begründungsmustern, die so spitzfindig sind, dass man s […]
Mi, 03.03.2010 23:46
Anonymisierungsdienste bleiben weiter zulässig. Ein neues Gesetz kann sie aber wieder zur Vorratsdatenspeicherung un […]

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