Urteile zu Glücksspiel
EuGH: Winner Wetten ./. Stadt Bergheim – Kassation des staatlichen Sportwettenmonopols
Urteil v. 08.09.2010, Az. C-409/06
OVG Münster: Glücksspielwerbung im Internet und Geolocation
Urteil v. 02.07.2010, Az. 13 B 646/10
2. Aus der Sprache, in der ein Angebot abgefasst ist, und der Art der Verlinkung sowie aus der Art der Werbung kann auf den angesprochnen Personenkreis – vorliegend den deutschsprachigen – geschlossen werden.
3. Der Einsatz von Geolokalisation ist eine taugliche und rechtlich zulässige Methode zur Ermittlung des Aufenthaltsortes der Besucher einer Internetseite.
4. Das Veranstaltungs-, Vermittlungs- und Werbeverbot für Glücksspiele im Internet (§ 4 Abs. 4 und § 5 Abs. 4 GlüStV) ist mit höherrangigem Recht, namentlich dem Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht, vereinbar.
OVG Münster: Geolocation
Beschluss v. 03.12.2009, Az. 13 B 775/09
2. Zu diesem Zweck kann die Behörde verlangen, dass der Aufenthaltsort der Besucher anhand ihrer IP-Adresse mittels „Geolocation“-Technologie identifiziert wird. Auch eine Verifizierung der Geolokalisierung mittels Handy- oder Festnetzortung kann angeordnet werden.
3. Soweit für den Einsatz dieser Techniken das Einverständnis der Nutzer erforderlich ist, hat der Seitenbetreiber diese Einwilligung einzuholen. Es verstößt nicht gegen das Koppelungsverbot aus § 12 Abs. 3 TMG, wenn der Anbieter die Nutzung seiner Internetseite von der Einwilligung des Nutzers abhängig macht.
4. Es ist dem Betreiber zuzumuten, Zugriffe über „Proxy-Server“ auf seine Internetseite zu sperren, wenn andernfalls keine geographische Eingrenzung des Zugriffes möglich ist.
OVG Münster: Geolocation II
Beschluss v. 03.12.2009, Az. 13 B 776/09
2. Zu diesem Zweck kann die Behörde verlangen, dass der Aufenthaltsort der Besucher anhand ihrer IP-Adresse mittels „Geolocation“-Technologie identifiziert wird. Auch eine Verifizierung der Geolokalisierung mittels Handy- oder Festnetzortung kann angeordnet werden.
3. Soweit für den Einsatz dieser Techniken das Einverständnis der Nutzer erforderlich ist, hat der Seitenbetreiber diese Einwilligung einzuholen. Es verstößt nicht gegen das Koppelungsverbot aus § 12 Abs. 3 TMG, wenn der Anbieter die Nutzung seiner Internetseite von der Einwilligung des Nutzers abhängig macht.
4. Es ist dem Betreiber zuzumuten, Zugriffe über „Proxy-Server“ auf seine Internetseite zu sperren, wenn andernfalls keine geographische Eingrenzung des Zugriffes möglich ist.
OVG Münster: Verbotsverfügung für Glücksspielwerbung - spiegel.de
Beschluss v. 03.11.2009, Az. 13 B 716/09
LG Köln: Geolocation durch IP-Adresse
Beschluss v. 08.10.2009, Az. 31 O 605/04 SH II
2. Datenschutzrechtliche Probleme bestehen dabei nicht, da der Schuldner die IP-Adressen keiner bestimmten Person zuordnen kann.
EuGH: Staatliches Glücksspielmonopol im Internet
Urteil v. 08.09.2009, Az. C‑42/07
VG Berlin: Gewerblich betriebenes Internet-Gewinnspiel
Beschluss v. 17.08.2009, Az. 4 L 274.09
BGH: Schöner Wetten
Urteil v. 01.04.2004, Az. I ZR 317/01
b) Zur Störerhaftung eines Presseunternehmens, das in einem solchen Fall neben einem im Rahmen seines Internetauftritts veröffentlichten redaktionellen Artikel die als Hyperlink ausgestaltete Internetadresse des Glücksspielunternehmens angibt.
BGH: Zur Prüfungspflicht von Werbeanzeigen eines Presseunternehmens
Urteil v. 09.11.2000, Az. I ZR 167/98
2. Für Presseunternehmen besteht - um die tägliche Arbeit nicht über Gebühr zu erschweren und die Verantwortlichen nicht zu überfordern - keine umfassenden Prüfungspflichten für Werbeanzeigen; vielmehr haftet das Presseunternehmen für die Veröffentlichung wettbewerbswidriger Anzeigen nur im Falle grober, unschwer zu erkennender Verstöße.
