Urteile zu Gewaltschutz

Urteile zu Gewaltschutz

LG Berlin: Zustellung einer einstweiligen Verfügung

Urteil v. 29.09.2009, Az. 27 O 482/09

1. Für die ordnungsgemäße Zustellung einer einstweiligen Verfügung ist es erforderlich, eine Ausfertigung der einstweiligen Verfügung oder eine beglaubigte Abschrift der Ausfertigung in vollständiger Fassung so zu übergeben, dass keine Seite fehlt. Fehlt die zweite Seite der einstweiligen Beschlussverfügung, so dass weder der Tenor vollständig ersichtlich, noch zu erkennen ist, wer diese überhaupt unterzeichnet hat, ist die einstweilige Verfügung nicht wirksam zugestellt.

2. § 189 ZPO findet lediglich auf die Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften Anwendung, nicht aber auf Mängel des übergebenen Schriftstücks selbst.


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AG Charlottenburg: Kein virtuelles Stalking durch Artikel im Internet

Urteil v. 28.04.2009, Az. 216 C 1001/09

1. Das Gewaltschutzgesetz ist nicht geeignet, Beleidigungen im Internet zu unterbinden. Denn die Veröffentlichung von Artikeln über eine Person stellt keine Belästigung im Sinne eines „Stalking" dar. Stalking kann zwar auch über Fernkommunikationsmittel erfolgen. Voraussetzung dafür ist aber immer eine direkte Zielrichtung gegen das „Opfer" im Sinne einer (versuchten) Kontaktaufnahme.

2. Allein die Zusendung einer „Weihnachtskarte" erreicht nicht den Bereich der unzumutbaren Belästigung, die per einstweiliger Verfügung verboten werden könnte.


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Kommentare

Sa, 11.02.2012 23:21
Kurz und knapp: Urheberrechtsschutz ja, aber Gewinnmaximierung von Verwertern (Musikindustrie, Verlage etc) NEIN, un […]
Sa, 11.02.2012 15:35
ACTA und Freiheit? Wie siehts aus mit dem Grundgesetz? Seit 50 Jahren wird die Freiheit immer weiter eingeschränkt. […]
Fr, 10.02.2012 23:50
Es kursiert gleichfalls das Gerücht, man wollte der EU nicht zuvorkommen, sollte diese nicht ratifizieren - das hätt […]
Fr, 10.02.2012 19:21
Naja, das steht jetzt nicht exakt wörtlich in dem Text. Aber es ist schon angesprochen: [quote]"In dieser Hinsich[…]

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