BVerfG: Zur Trennung von Werbung und redaktionellem Text
Beschluss v. 21.07.2005, Az. 1 BvR 217/99
2. Es verletzt die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Deutung einer umstrittenen Äußerung oder Berichterstattung nicht, wenn allein ein Artikel der Beurteilung zu Grunde gelegt wird, auch wenn der Bericht in einem späteren Heft fortgesetzt wird.
