Urteile zu Geräteabgabe

Urteile zu Geräteabgabe

OLG Stuttgart: Geräteabgabe für Multifunktionsgeräte

Urteil v. 06.07.2005, Az. 4 U 19/05

1. Multifunktionsgeräte, die sowohl über eine Druck- als auch über eine Scannfunktion verfügen, stellen abgabepflichtige Geräte i.S.d. § 54 a UrhG a. F. dar.

2. Für diese Geräte sind die gesetzlichen Vergütungssätze entsprechend der Anlage zum UrhG in voller Höhe zu entrichten.




Das Urteil im Volltext

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ITM, Uni-Münster

Kommentare

Mo, 01.12.2008 17:17
Die Menschenwürde zu schützen sind alleStellen der öffentlichen Gewalt verpflichtet (Art. 1 Abs. 1 S. 2 GG). […]
Mo, 01.12.2008 16:38
Die Menschenwürdediskussion gabs ja auch schon seinerzeit bei Big Brother. Genau hab ich da die Argumentation nicht […]
Mo, 01.12.2008 16:37
Ich stehe in einem Interessenkonflikt und sage deshalb lieber nichts zu dem Thema. ;-) Ich jedenfalls habe in dem […]
Mo, 01.12.2008 16:32
Sehe ich ja jetzt erst dass Prof. Hoeren sich seinerzeit wieder mal mit großem Ruhm bekleckert hat ("Der Test ist in […]

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