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Urteile zu Geräteabgabe
OLG Stuttgart: Geräteabgabe für Multifunktionsgeräte
Urteil v. 06.07.2005, Az. 4 U 19/05
1. Multifunktionsgeräte, die sowohl über eine Druck- als auch über eine Scannfunktion verfügen, stellen abgabepflichtige Geräte i.S.d. § 54 a UrhG a. F. dar.
2. Für diese Geräte sind die gesetzlichen Vergütungssätze entsprechend der Anlage zum UrhG in voller Höhe zu entrichten.
2. Für diese Geräte sind die gesetzlichen Vergütungssätze entsprechend der Anlage zum UrhG in voller Höhe zu entrichten.
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