LG Köln: Anwaltsschriftsatz als Bestandteil einer einstweiligen Verfügung
Urteil v. 07.07.2010, Az. 28 O 721/09
2. Die Veröffentlichung dieses Schriftsatzes gemeinsam mit der einstweiligen Verfügung verletzt den Rechtsanwalt als Autoren nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, sofern durch die Veröffentlichung keine Prangerwirkung erzielt wird.
