Urteile zu Gemeinfreiheit

LG Köln: Anwaltsschriftsatz als Bestandteil einer einstweiligen Verfügung

1. Beschränkt sich ein Gericht bei der Begründung einer einstweiligen Verfügung auf einen Verweis auf den Schriftsatz des Antragsstellers, so wird dieser Schriftsatz Teil der Entscheidungsbegründung und ist nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

2. Die Veröffentlichung dieses Schriftsatzes gemeinsam mit der einstweiligen Verfügung verletzt den Rechtsanwalt als Autoren nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, sofern durch die Veröffentlichung keine Prangerwirkung erzielt wird.