Urteile zu Freiwillige Gerichtsbarkeit

OLG Zweibrücken: Amtsermittlungsgrundsatz bei urheberrechtlichen Auskunftsverfahren

Nach § 12 FGG (ab dem 1. September 2009: § 26 FamFG) hat das Gericht von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen zu veranstalten. Zwar trifft die Beteiligten in Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch eine Darlegungsobliegenheit hinsichtlich ihnen vorteilhafter Umstände, um dem Gericht Anhaltspunkte dafür zu liefern, in welche Richtung es seine eigenen Ermittlungen anzusetzen hat. Im Übrigen gilt jedoch, anders als im Zivilprozess, nicht der Beibringungsgrundsatz sondern das Prinzip der Amtsermittlung. Hat das Gericht Zweifel daran, ob der zu entscheidende Sachverhalt ausreichend aufgeklärt ist, hat es deshalb eigene Ermittlungen und Beweiserhebungen zu veranlassen.