BGH: Kein Urheberrechtsschutz für Fernsehshows - "Kinderquatsch mit Michael" Urteil v. 26.06.2003, Az. I ZR 176/01 Das Format für eine Fernsehshowreihe, in dem die Konzeption für eine Unterhaltungssendung mit Studiopublikum ausgearbeitet ist (hier: Gesangsauftritte von kleinen Kindern und Gaststars), ist im allgemeinen nicht urheberrechtlich schutzfähig. Das Urteil im Volltext