LG Berlin: Beleidigung während Konzertmoderation
Urteil v. 15.11.2011, Az. 27 O 393/11
2. Allein in einer Anmoderation eines Musikstückes im Rahmen der Durchführung eines Konzertes liegt noch keine eigene freie schöpferische Gestaltung, sodass sie nicht von der Kunstfreiheit gedeckt ist.
3. Nach Unterzeichnung einer Unterlassungsvereinbarung darf sich eine Überprüfung der eigenen Internetseite auf weitere Verstöße nicht ausschließlich auf eine maschinelle Suchfunktion beschränken, wenn dadurch nicht sichergestellt werden kann, dass ähnliche Verstöße, die allerdings von der Unterlassungsvereinbarung im weitesten Sinne gedeckt sind, nicht identifiziert werden können.
4. Ein Rechtsanwalt kann die Gebühr für die Anfertigung einer Antragsschrift auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei presserechtlichen Unterlassungsansprüchen ersetzt verlangen, wenn diese zwar letztlich nicht gebraucht wird, weil eine Unterlassungserklärung mit kurzer Verspätung abgegeben wird, eine Anfertigung aufgrund des Verzuges der Gegenseite für die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aber angezeigt war. Die tatsächliche Anfertigung braucht in einem solchen Fall durch den Rechtsanwalt - selbst bei Bestreiten der Gegenseite - nicht bewiesen zu werden, da davon ausgegangen werden kann, dass in Presseverfahren bei der außergerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen im Regelfall der Anwalt zugleich beauftragt wird, eine einstweilige Verfügung zu beantragen.
