Urteile zu Fernsehsendung

Urteile zu Fernsehsendung

BGH: Werbung des Nachrichtensenders

Urteil v. 25.03.2010, Az. I ZR 122/08

Wird das ausschließliche Recht des Herstellers von Laufbildern, die Bildfolge öffentlich zugänglich zu machen, dadurch schuldhaft verletzt, dass ein Nachrichtensender die Bildfolge ausstrahlt, kann der Verletzte nach den Grundsätzen der Herausgabe des Verletzergewinns einen Bruchteil der Werbeeinnahmen beanspruchen, die der Betreiber des Nachrichtensenders dadurch erzielt, dass er Werbung im Umfeld der Nachrichtensendung platziert.


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KG Berlin: Auskunftsanspruch eines Drehbuchautors wegen Nachvergütung gegenüber Fernsehsender

Urteil v. 24.02.2010, Az. 24 U 154/08

1. Einen Auskunftsanspruch eines Drehbuchautors gegen einen privaten Fernsehsender begründende klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32a Abs.2, Abs.1 UrhG können sich aus einem Vergleich der erhaltenen Pauschalvergütung mit derjenigen Gesamtvergütung ergeben, die er bei Vereinbarung von Wiederholungsvergütungen nach Allgemeinen Vertragsbedingungen öffentlichrechtlicher Sender für die erfolgten Ausstrahlungen erhalten hätte.

2. Die von dem Sender in zeitlichem Zusammenhang mit den Ausstrahlungen erzielten Werbeeinnahmen bilden regelmäßig keine Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32a Abs.2, Abs.1 UrhG, weil sie in der Regel keinen bestimmten Sendungen unmittelbar zugeordnet werden können.


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KG Berlin: Der Bulle von Tölz – Auskunftsrecht eines Drehbuchautors

Urteil v. 13.01.2010, Az. 24 U 88/09

1. Zum Auskunftsanspruch zur Vorbereitung eines einen urheberrechtlichen Nachvergütungsanspruch geltend machenden Klägers im Wege einer Stufenklage.

2. Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit der „Fabel“ einer Fernsehserie.


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VG Köln: Zuständigkeit für Jugendschutz im Fernsehen - „Erwachsen auf Probe“

Beschluss v. 03.06.2009, Az. 6 L 798/09

Ein Jugendamt kann nicht dazu verpflichtet werden, die Ausstrahlung einer Fernsehsendung, in der möglicherweise Kinder in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden, zu unterbinden. Denn die Zuständigkeiten der Medienaufsicht sind abschließend im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geregelt, wonach Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beachtung der Menschenwürde und des Jugendschutzes im privaten Rundfunk Aufgabe der zuständigen Landesmedienanstalten ist.


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OLG Koblenz: Tatort-Fadenkreuz

Urteil v. 11.12.2008, Az. 6 U 958/08

1. Im Markenrecht ist für die Bewertung einer Zeichenähnlichkeit bei einer Wort-/Bildmarke stets der Gesamteindruck aus Wort- und Bildelement ausschlaggebend.

2. Für die Begründung einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr ist es stets auch bei hoher Ähnlichkeit der betroffenen Waren oder Dienstleistungen notwendig, dass ein Mindestmaß an Zeichenähnlichkeit vorliegt. Dies ist regelmäßig nicht gegeben, wenn bei fehlender phonetischer Ähnlichkeit des angegriffenen Zeichens mit der beanspruchten Wort-/Bildmarke auch der optische Gesamteindruck deutlich abweichend ist.

3. Für eine markenrechtlich relevante Verwechslungsgefahr ist darüberhinaus die Möglichkeit, dass zwei Zeichen eine gemeinsame Assoziation auslösen, ebenfalls nicht ausreichend.

4. Dies gilt entsprechend für eine markenrechtliche Aufmerksamkeitsausbeutung, sofern ähnliche Zeichen bei den betreffenden Waren oder Dienstleistungen häufig als genretypisches Dekorationselement Verwendung werden (hier: Fadenkreuz).


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LG Berlin: Einwilligung in Reality-TV-Aufnahmen

Urteil v. 31.01.2008, Az. 27 O 1000/07

1. Derjenige, der Bildnisse von anderen fertigen und verbreiten will, obliegt, sich eine vernünftige, Zweifel ausschließende Gewissheit zu verschaffen, ob der Gefilmte bzw. Fotografierte mit Fertigung und Verbreitung von Bildnissen einverstanden ist. In Zweifelsfällen obliegt es dem Verwender der Bildnisse sich zu vergewissern, ob und in welchem Umfang einer Verwendung von Bildnissen zugestimmt wird.

2. Allein die Tatsache, dass die Abgebildete Person von den Filmaufnahmen Kenntnis hat und diesen nicht widerspricht, kann nicht als konkludente Einwilligung verstanden werden.

3. Wird eine Person nur am Rande des Geschehens in einer vergleichsweise kurzen Sequenz gezeigt, stellt dies keine solch schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, dass eine Geldentschädigung gerechtfertigt wäre.


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LG Bielefeld: Keine rückwirkende Verweigerung der Einwilligung für Filmaufnahmen - Die Super-Nanny

Urteil v. 18.09.2007, Az. 6 O 360/07

1. Eine stillschweigende Einwilligung zur Herstellung und Verbreitung filmischer Aufnahmen kann angenommen werden, wenn der Betroffene ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das für den objektiven Erklärungsempfänger als Einwilligung verstanden werden konnte. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Betroffene aktiv an den Dreharbeiten mitwirkt.

2. Wer seine Einwilligung zur Herstellung und Verbreitung filmischer Aufnahmen im Rahmen eines Fernsehformats (hier: "Die Super-Nanny") gegeben hat und diese widerrufen will, kann seine Mitwirkung bis zum Ende der Filmaufnahmen im Hinblick auf sein Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrecht jederzeit beenden und damit zum Ausdruck bringen, dass er mit den Filmaufnahmen sowie der anschließenden Sendung nicht einverstanden ist.

3. Der Hinweis des Produktionsteams, dass der Teilnehmer an einer solchen Fernsehsendung im Falle einer erteilten Einwilligung bei den Dreharbeiten mitmachen müsse, weil sonst ein Vertragsbruch vorliege, stellt keine rechtswidrige Drohung dar, die eine Einwilligung zur Herstellung und Verbreitung filmischer Aufnahmen entfallen ließe. Wenngleich der Betroffene im vorliegenden Fall rechtlich nicht hätte gezwungen werden können, an der Produktion aktiv teilzunehmen, hätte ein grundloser Abbruch der Filmaufnahmen durchaus grundsätzlich einen Vertragsstrafen- oder Aufwandsanspruch der Produktionsfirma auslösen können.

4. Der Umstand, dass der Teilnehmer einer solchen Fernsehsendung eine Vorstellung von einzelnen Szenen des zu erstellenden Films hat, die von der Planung der Produktionsfirma abweichen, berechtigt ihn nicht, seine Mitarbeit folgenlos einzustellen.


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BGH: Kein Urheberrechtsschutz für Fernsehshows - "Kinderquatsch mit Michael"

Urteil v. 26.06.2003, Az. I ZR 176/01

Das Format für eine Fernsehshowreihe, in dem die Konzeption für eine Unterhaltungssendung mit Studiopublikum ausgearbeitet ist (hier: Gesangsauftritte von kleinen Kindern und Gaststars), ist im allgemeinen nicht urheberrechtlich schutzfähig.


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Kommentare

Sa, 11.02.2012 23:21
Kurz und knapp: Urheberrechtsschutz ja, aber Gewinnmaximierung von Verwertern (Musikindustrie, Verlage etc) NEIN, un […]
Sa, 11.02.2012 15:35
ACTA und Freiheit? Wie siehts aus mit dem Grundgesetz? Seit 50 Jahren wird die Freiheit immer weiter eingeschränkt. […]
Fr, 10.02.2012 23:50
Es kursiert gleichfalls das Gerücht, man wollte der EU nicht zuvorkommen, sollte diese nicht ratifizieren - das hätt […]
Fr, 10.02.2012 19:21
Naja, das steht jetzt nicht exakt wörtlich in dem Text. Aber es ist schon angesprochen: [quote]"In dieser Hinsich[…]

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