Urteile zu Fernsehen
LG Köln: Zu den Grenzen der Schranke der Berichterstattung über Tagesereignisse
Urteil v. 13.05.2009, Az. 28 O 811/08
2. Wird ein Fernsehbeitrag über weite Strecken eigenständig von fremdem Filmmaterial getragen, ohne dass dies für eine sachliche Darstellung des Ereignisses notwendig wäre, ist die Grenze des § 50 UrhG überschritten.
LG Berlin: Erstbegehungsgefahr bei Recherche zu Fernsehbeitrag
Urteil v. 07.05.2009, Az. 27 O 290/09
OLG Koblenz: Tatort-Fadenkreuz
Urteil v. 11.12.2008, Az. 6 U 958/08
2. Für die Begründung einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr ist es stets auch bei hoher Ähnlichkeit der betroffenen Waren oder Dienstleistungen notwendig, dass ein Mindestmaß an Zeichenähnlichkeit vorliegt. Dies ist regelmäßig nicht gegeben, wenn bei fehlender phonetischer Ähnlichkeit des angegriffenen Zeichens mit der beanspruchten Wort-/Bildmarke auch der optische Gesamteindruck deutlich abweichend ist.
3. Für eine markenrechtlich relevante Verwechslungsgefahr ist darüberhinaus die Möglichkeit, dass zwei Zeichen eine gemeinsame Assoziation auslösen, ebenfalls nicht ausreichend.
4. Dies gilt entsprechend für eine markenrechtliche Aufmerksamkeitsausbeutung, sofern ähnliche Zeichen bei den betreffenden Waren oder Dienstleistungen häufig als genretypisches Dekorationselement Verwendung werden (hier: Fadenkreuz).
LG München I: Schadensersatz für unfreiwilligen Auftritt in TV-Doku
Urteil v. 06.08.2008, Az. 9 O 18165/07
2. Allein durch die Sittenwidrigkeit der Einwilligung stellen die daraufhin gesendeten Filmaufnahmen eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, für die der Betroffene Schadensersatz verlangen kann.
OLG Brandenburg: Zur Auslegung der Äußerung eines Quizshowmoderators
Urteil v. 07.05.2007, Az. 1 U 19/06
OLG Frankfurt: Informationspflichten bei einer Gewinnspielankündigung in der Fernsehwerbung
Urteil v. 27.04.2007, Az. 6 U 108/06
LG Essen: Filmaufnahmen bei investigativer Recherche
Urteil v. 12.01.2006, Az. 4 O 480/05
2. Zwar kann bereits die Herstellung von Bildaufnahmen unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Aufgenommenen darstellen, selbst wenn keine Verbreitungsabsicht besteht. Jedoch können auch rechtswidrig recherchierte Informationen grundsätzlich in den Schutzbereich von Art. 5 GG fallen, wenn die Informationen nicht durch eine andere Art der Recherche aufgedeckt werden können. Insofern besteht hier ein weiter Spielraum zugunsten der Pressefreiheit.
BVerwG: Ausstrahlung pornographischer Sendungen
Urteil v. 20.02.2002, Az. 6 C 13.01
2. Das Verbot des Verbreitens pornographischer Darbietungen durch Rundfunk nach § 184 Abs. 2 StGB bezieht sich nur auf Live-Sendungen.
3. Ein Film ist "pornographisch" im Sinne von § 184 StGB, wenn sein Inhalt unter Hintansetzung sonstiger menschlicher Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung sexueller Reize abzielt.
4. Die Annahme eines Verstoßes gegen § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB durch die Ausstrahlung eines pornographischen Fernsehfilmes scheidet nicht schon dann aus, wenn der Film in verschlüsselter Form gesendet wird. Anders liegt es, wenn über die allgemeine Verschlüsselung des Filmes hinaus weitere wirksame Vorkehrungen getroffen werden, die es im Sinne einer "effektiven Barriere" regelmäßig verhindern, dass Minderjährige den Film wahrnehmen.
