LG Aschaffenburg: Impressum bei geschäftlichem Facebook-Profil Urteil v. 19.08.2011, Az. 2 HK O 54/11 1. Wird ein Facebook-Profil geschäftsmäßig genutzt, muss es ein Impressum beinhalten, das den Voraussetzungen des § 5 TMG entspricht. 2. Die Bezeichnung "Info" der Pflichtangaben verstößt mangels Klarheit gegen § 5 TMG. Das Urteil im Volltext