Urteile zu Erstbegehungsgefahr

Urteile zu Erstbegehungsgefahr

LG Berlin: Erstbegehungsgefahr bei Recherche zu Fernsehbeitrag

Urteil v. 07.05.2009, Az. 27 O 290/09

Ohne besondere Anhaltspunkte kann während der Recherchephase für Filmaufnahmen nicht angenommen werden, dass die Person, mit der sich der Filmbeitrag beschäftigen soll, in der fertigen Sendung auch namentlich genannt werden soll. Eine Erstbegehungsgefahr, die vorbeugenden Rechtsschutz rechtfertigen würde, besteht insoweit nicht.


Das Urteil im Volltext

BGH: Metrosex

Urteil v. 13.03.2008, Az. I ZR 151/05

Die Anmeldung und die Eintragung eines Zeichens als Marke stellen als solche noch keine kennzeichenmäßige Benutzung des Zeichens für die in Anspruch genommenen Waren oder Dienstleistungen dar, so dass darin noch keine Verletzung eines prioritätsälteren Kennzeichens i.S. von § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 2 und 3 MarkenG liegt. Sie können jedoch unter dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch des Inhabers des älteren Zeichenrechts begründen.


Das Urteil im Volltext

LG Berlin: Keine Störerhaftung bei gelöschtem Suchergebnis

Urteil v. 20.04.2007, Az. 27 O 1131/08

1. Gegen einen Suchmaschinenbetreiber kann kein Unterlassungsanspruch durchgesetzt werden, wenn er eine rechtswidrige Internetseite indiziert hat und zu einem früheren Zeitpunkt als „Snippets“ auszugsweise zugänglich macht hat, die im Original nicht mehr exisiert. Denn in diesem Fall besteht keine Wiederholungs- bzw. Erstbegehungsgefahr, da es dem Suchmaschinenbetreiber objektiv unmöglich ist, die beanstandete Internetseite wieder in den Index aufzunehmen. Die bloße Möglichkeit, dass die Original-Seite wieder ins Netz gestellt werden könnte, reicht für eine Erstbegehungsgefahr nicht aus.

2. Der Admin-C einer Domain haftet auch dann nicht für Rechtsverletzungen, die über die Domain abrufbar sind, wenn er als „Ansprechpartner des örtlichen Büros“ angegeben ist.


Das Urteil im Volltext

BGH: Pressehaftung II

Urteil v. 07.05.1992, Az. I ZR 119/90

Verteidigt sich ein Presseunternehmen - trotz Verurteilung in erster Instanz und ungeachtet einer in Rechtskraft erwachsenen einstweiligen Verfügung - im Wettbewerbsprozeß um die Unterlassung bestimmter bei ihm geschalteter Werbeinserate weiter mit dem Einwand, daß es seine Prüfungspflichten in dem nach der Rechtsprechung erforderlichen Umfang erfüllt habe, weil ein grober, vom Verleger oder Anzeigenredakteur unschwer erkennbarer Wettbewerbsverstoß in der angegriffenen Anzeige nicht liege, so begründet dieses Prozeßverhalten eine Erstbegehungsgefahr, sofern nicht das Presseunternehmen klar und unmißverständlich zum Ausdruck bringt, daß seine Verteidigung ausschließlich der Wahrung seiner Rechte im Prozeß dient und nicht den Weg zu künftiger Fortsetzung des angegriffenen Verhaltens eröffnen soll.


Das Urteil im Volltext

Newsletter



In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Kommentare

Sa, 11.02.2012 23:21
Kurz und knapp: Urheberrechtsschutz ja, aber Gewinnmaximierung von Verwertern (Musikindustrie, Verlage etc) NEIN, un […]
Sa, 11.02.2012 15:35
ACTA und Freiheit? Wie siehts aus mit dem Grundgesetz? Seit 50 Jahren wird die Freiheit immer weiter eingeschränkt. […]
Fr, 10.02.2012 23:50
Es kursiert gleichfalls das Gerücht, man wollte der EU nicht zuvorkommen, sollte diese nicht ratifizieren - das hätt […]
Fr, 10.02.2012 19:21
Naja, das steht jetzt nicht exakt wörtlich in dem Text. Aber es ist schon angesprochen: [quote]"In dieser Hinsich[…]

Hosting


Domainfactory

Unterstützen

Telemedicus unterstützen

Telemedicus bei Twitter

Twitter

Auszeichnungen

Bestes freies juristisches Internetprojekt 2008, Kategorie: Weblog

Lizenz

Creative Commons License - Some Rights Reserved
Lizenzgeber: Telemedicus e.V.