Urteile zu Erschöpfungsgrundsatz

BGH: Echtheitszertifikat

Bringt ein Wiederverkäufer mit der Marke des Softwareherstellers versehene Sicherungs-CDs eines Computerprogramms in den Verkehr, die er mit Echtheitszertifikaten des Herstellers versehen hat, die zuvor nicht auf den CDs, sondern auf Computern angebracht waren, kann sich der Softwarehersteller dem Vertrieb der Datenträger aus berechtigten Gründen im Sinne von § 24 Abs. 2 MarkenG widersetzen.

OLG Stuttgart: Zum Weiterverkauf von Download-Hörbüchern

1. Eine AGB-Klausel, die den Weiterverkauf von Download-Hörbüchern untersagt, ist wirksam.

2. Beim Erst-Verkauf eines Hörbuchs in Form eines Online-Downloads greift der Erschöpfungsgrundsatz nicht. Denn dieser bezieht sich ausschließlich auf die körperliche Verbreitung von Werken.

BGH: UsedSoft

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Richtlinie 2009/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (ABl. L 111 vom 5.5.2009, S. 16) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist derjenige, der sich auf eine Erschöpfung des Rechts zur Verbreitung der Kopie eines Computerprogramms berufen kann, "rechtmäßiger Erwerber" im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG?

2. Für den Fall, dass die erste Frage bejaht wird: Erschöpft sich das Recht zur Verbreitung der Kopie eines Computerprogramms nach Art. 4 Abs. 2 Halbsatz 1 der Richtlinie 2009/24/EG, wenn der Erwerber die Kopie mit Zustimmung des Rechtsinhabers durch Herunterladen des Programms aus dem Internet auf einen Datenträger angefertigt hat?

3. Für den Fall, dass auch die zweite Frage bejaht wird: Kann sich auch derjenige, der eine "gebrauchte" Softwarelizenz erworben hat, für das Erstellen einer Programmkopie als "rechtmäßiger Erwerber" nach Art. 5 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 2 Halbsatz 1 der Richtlinie 2009/24/EG auf eine Erschöpfung des Rechts zur Verbreitung der vom Ersterwerber mit Zustimmung des Rechtsinhabers durch Herunterladen des Programms aus dem Internet auf einen Datenträger angefertigten Kopie des Computerprogramms berufen, wenn der Ersterwerber seine Programmkopie gelöscht hat oder nicht mehr verwendet?

BGH: Half-Life 2

Der urheberrechtliche Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts wird nicht berührt, wenn der Berechtigte das von ihm geschaffene, auf DVD vertriebene Computerspiel so programmiert, dass es erst nach der online erfolgten Zuweisung einer individuellen Kennung genutzt werden kann, und wenn er sich vertraglich ausbedingt, dass diese Kennung nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Dies gilt auch dann, wenn die DVD mit dem Computerspiel wegen der ohne Kennung eingeschränkten Spielmöglichkeiten vom Ersterwerber praktisch nicht mehr weiterveräußert werden kann.

OLG Düsseldorf: Erschöpfung bei vorinstallierter Software

1. Einem Softwarehersteller, der seine Computerprogramme nur vorinstalliert auf Hardware vertreibt, steht ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Erwerber seiner gebrauchten Anwaltssoftware zu, sofern diese die Software ohne Hardware, sondern lediglich in Form von Sicherheitskopien erworben haben und dieser weiterverkaufen.

2. Das Recht zur Verbreitung der Software erschöpft sich in einem solchen Fall nur hinsichtlich des konkreten in Verkehr gebrachten Werkstückes, vorliegend also hinsichtlich der Hardware, auf der die Software vorinstalliert ist, nicht jedoch in Bezug auf die Software selber oder eine vom Ersterwerber angefertigte Sicherungskopie.

OLG Frankfurt a. M.: Erschöpfung des Verbreitungsrechts bei Lizenzverkauf

Wird einem Ersterweber einer Software von dessen Hersteller eine Mehrplatzlizenz eingeräumt, so ist der Ersterwerber nicht berechtigt ohne Zustimmung des Softwareherstellers, einzelne Lizenzen an einen Zweiterwerber in der Form zu übertragen, dass er ihm die Software zum Download zur Verfügung stellt oder ihm ein Echtheitszertifikat mit Seriennummer (Product-Key) überlässt.

BGH: Erschöpfung im Markenrecht

1. Eine markenrechtliche Erschöpfung (§ 24 I MarkenG) tritt ein, wenn der Markeninhaber die Markenware (hier Parfumtester) einem Dritten zum Verbrauch zu Werbezwecken durch beliebige Dritte überlässt. Eine dem entgegenstehende Vereinbarung zwischen dem Markeninhaber und dessen Abnehmer verhindert nicht die Erschöpfung, weil sie nur zwischen den Vertragsparteien Wirkung entfaltet.

2. Die Erschöpfung ist nicht gem. § 24 II MarkenG ausgeschlossen, wenn auf dem Markenprodukt auf die Unverkäuflichkeit des Produkts hingewiesen wurde.

OLG München: Zum Weiterverkauf von Computerprogrammen

1. Der Erschöpfungsgrundsatz bezieht sich nur auf gegenständlich verkörperte Werke. Der Weiterverkauf von Software ohne dazugehörigen Datenträger ist nicht vom Erschöpfungsgrundsatz erfasst.

2. Urheberrechtliche Nutzungsrechte können nicht gutgläubig erworben werden.

LG Hamburg: UsedSoft

Zulässigkeit von Verkauf und Veräußerung einzelner zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegebener Softwarelizenzen durch Übergabe nur einer Masterkopie.

Zur Reichweite des urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatzes bei unkörperlicher Distribution von Software.

BGH: SIM-Lock

Werden Mobiltelefone, mit denen aufgrund einer Sperre (sog. SIM-Lock) nur in einem bestimmten Mobilfunknetz telefoniert werden kann, nach dem Inverkehrbringen durch den Markeninhaber ohne dessen Zustimmung von Dritten entsperrt, so liegt eine die Erschöpfung nach § 24 Abs. 1 MarkenG ausschließende Produktveränderung i.S. von § 24 Abs. 2 MarkenG vor.

BGH: OEM-Version

Ein Softwarehersteller kann sein Interesse daran, daß eine zu einem günstigen Preis angebotene Programmversion nur zusammen mit einem neuen PC veräußert wird, nicht in der Weise durchsetzen, daß er von vornherein nur ein auf diesen Vertriebsweg beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Ist die Programmversion durch den Hersteller oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gesetzt worden, ist die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechts frei.