Urteile zu Entstellung

LG Hamburg: Urheberrechtliche Zulässigkeit von redaktionellen Textänderungen

1. Das Redigieren von Texten innerhalb einer Zeitschriftenredaktion stellt eine unzulässige Bearbeitung eines Werkes dar, die in das Recht des Urhebers aus § 14 UrhG eingreift, wenn dieser nicht der Änderung seiner Texte zugestimmt hat, oder der Nutzungszweck bestimmte Änderungen unumgänglich macht.

2. Auch eine eingeräumte Änderungsbefugnis findet ihre Grenze beim Urheberpersönlichkeitsrecht. Gröbliche Entstellungen können danach stets verhindert werden.