Urteile zu Elternhaftung

OLG Hamburg: Eltern haften für Filesharing durch Kinder

Ein sorgeberechtigter Elternteil haftet als Störer für Urheberrechtsverletzungen, die durch seine Kinder begangen wurden. Ihm ist es zumutbar, nicht nur erzieherisch auf seine Kinder einzuwirken, sondern notfalls auch technische Maßnahmen zu ergreifen, um die Nutzung von Tauschbörsen zu verhindern.