Urteile zu Ehrverletzung
LG Hamburg: Verdachtsberichterstattung - Tätigkeit als IM
Urteil v. 04.09.2009, Az. 324 O 836/08
2. Der Vorwurf, der Kläger habe wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet, ist geeignet, ihn in seinem öffentlichen Ansehen herabzuwürdigen. In diesem Fall kommt es zu einer Beweislastumkehr gemäß § 186 StGB analog.
3. Eine Verdachtsberichtserstattung verletzt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn sie nicht beweist und darlegt, dass der von ihr geäußerte Verdacht zutreffend ist.
4. Eine Verdachtsberichterstattung ist zulässig, wenn an der Verbreitung des Verdachts ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse besteht, der Sachverhalt sorgfältig recherchiert worden ist, hinreichende Anknüpfungstatsachen dafür vorliegen, dass der geäußerte Verdacht zutrifft, und der Sachverhalt ausgewogen dargestellt wird, ohne dass es zu einer Vorverurteilung des Betroffenen kommt.
BGH: Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung
Urteil v. 22.11.2005, Az. VI ZR 204/04
BGH: Frage als unwahre Tatsachenbehauptung
Urteil v. 09.12.2003, Az. VI ZR 38/03
b) Ein Anspruch des durch eine unwahre Tatsachenbehauptung in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Beeinträchtigten auf Richtigstellung kann auch nach Ablauf von mehr als sieben Monaten bestehen.
