Urteile zu EL-Kaida

BVerfG: El-Kaida

1. Werden die Gesichter abgebildeter Personen vor der Weitergabe und Veröffentlichung der Bilder im Fernsehen anonymisiert, ist ausgeschlossen, dass ein auf Leib und Leben gerichtetes Risiko von der Fernsehberichterstattung ausgeht.

2. Die Gesichter abgebildeter Personen sind in diesem Fall vor der Veröffentlichung und der Weitergabe der Aufnahmen an andere Fernsehveranstalter durch ein technisches Verfahren so zu anonymisieren, dass nur eine Verwendung in anonymisierter Form möglich bleibt, es sei denn, die betroffenen Personen sind mit der Veröffentlichung ihres Bildnisses einverstanden.