BVerfG: El-Kaida
Beschluss v. 17.04.2002, Az. 1 BvR 680/02
2. Die Gesichter abgebildeter Personen sind in diesem Fall vor der Veröffentlichung und der Weitergabe der Aufnahmen an andere Fernsehveranstalter durch ein technisches Verfahren so zu anonymisieren, dass nur eine Verwendung in anonymisierter Form möglich bleibt, es sei denn, die betroffenen Personen sind mit der Veröffentlichung ihres Bildnisses einverstanden.
