Urteile zu E-Commerce

Urteile zu E-Commerce

AG Nürtingen: Verlust eines bei einer eBay-Auktion angebotenen Artikels

Urteil v. 16.01.2012, Az. 11 C 1881/11

Der Anbieter hat kein Recht zur vorzeitigen Beendigung der Auktion nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für eine Internetauktion, soweit er den angebotenen Gegenstand anderweitig veräußert.


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KG Berlin: Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des "Like"-Buttons von Facebook

Beschluss v. 29.04.2011, Az. 5 W 88/11

Die Verwendung des Like-Buttons von Facebook ohne ausdrücklichen Hinweis auf die Wirkungen des Facebook-Plugins ist nicht als Wettbewerbsverstoß einzustufen. Der Marktauftritt von Konkurrenten ist durch die Weiterleitung der Daten im Rahmen des Facebook-Plugins nicht unmittelbar betroffen. Die Norm des § 13 TMG kann in diesem Zuammenhang in Ermangelung einer wettbewerbsbezogenen Schutzfunktion nicht als Marktverhaltensvorschrift im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG gesehen werden.


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AG Meldorf: Korrektur einer Online-Bestellung

Urteil v. 29.03.2011, Az. 81 C 1601/10

Zur nachträglichen Korrektur einer Bestellung in einem Online-Shop (hier: Buchung eines Reisevertrages).


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LG Berlin: Facebook Like-Button

Beschluss v. 14.03.2011, Az. 91 O 25/11

Die Vorschrift des § 13 TMG ist nicht als Marktverhaltensvorschrift zu qualifizieren. Insoweit kann es im Lichte von § 4 Nr. 11 UWG dahinstehen, ob der Einsatz des "Like"-Buttons von Facebook ohne explizite Datenschutzerklärung innerhalb eines kommerziellen Webangebots wegen einer Verletzung von § 13 TMG datenschutzrechtlich zu beanstanden ist.


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LG Paderborn: Falsch verlinkte Widerrufsbelehrung

Urteil v. 22.07.2010, Az. 6 O 43/10

1. Wird die Widerrufsbelehrung in einem Online-Shop im Laufe des Bestellprozesses falsch verlinkt, ist dies kein Verstoß gegen die Informationspflichten, wenn die Widerrufsbelehrung auch über andere Links im Menü des Online-Shops abrufbar ist.

2. Ist eine Widerrufsbelehrung nur in unwesentlichen Teilen fehlerhaft, führt dies nicht zu einem abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß, wenn das Bemühen des Betreibers erkennbar ist, sich gesetzeskonform zu verhalten.

3. Nicht jede unwirksame Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unlauter im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG. Nur solche Vorschriften, die sich unmittelbar mit der Vertragsanbahnung befassen, fallen unter § 4 Nr. 11 UWG, nicht jedoch solche, die die Abwicklung des Vertrages regeln.

4. „Überzieht“ ein Unternehmen einen Konkurrenten förmlich mit Abmahnungen wegen geringfügiger Wettbewerbsverstöße, ist ein Rechtsmissbrauch zu vermuten.


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AG Gummersbach: Vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion

Urteil v. 28.06.2010, Az. 10 C 25/10

1. Die vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion durch den Anbietenden ist nicht nur dann möglich, wenn eine von eBay selbst vorgegebene Abbruchmöglichkeit vorliegt, sondern auch dann zulässig, wenn der Anbietende seine Auktionserklärung nach §§ 119 ff. BGB anfechten kann.

2. Ein Anfechtungsgrund im Sinne des § 119 BGB liegt nicht schon dann vor, wenn der Anbietende nach Beginn der Auktion Probleme mit der Zahlungsmodalität "PayPal" feststellt.

3. Kommt nach den Allgemeinen Auktionsbedingungen von eBay bei vorzeitiger Beendigung einer Internet-Auktion ein Kaufvertrag zwischen Anbietendem und Bieter über den angebotenen Artikel zustande und verweigert der Anbietende die Erfüllung des Kaufvertrags, so kann der Bieter Schadensersatz statt der Leistung nach §§ 280, 281 BGB grundsätzlich in Höhe des vollen Marktwerts des Artikels verlangen, selbst wenn sein Gebot zur Zeit des Abbruchs der Auktion nur einen Bruchteil des Marktwerts (hier 1,- €) erreichte.


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OLG Hamburg: "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht"

Urteil v. 03.06.2010, Az. 3 U 125/09

Wird eine Widerrufsbelehrung, welche der Musterbelehrung nach Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und Abs. 3 BGB-InfoV entspricht, mit den Worten: "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht:" eingeleitet, führt dies nicht dazu, dass die Belehrung unklar oder intransparent würde.


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OLG Hamm: Informationspflichten in Webshops bei iPhone-Abruf

Urteil v. 20.05.2010, Az. I-4 U 225/09

Zu Wettbewerbsverstößen wegen fehlerhafter Informationsangaben in Webshops bei Abruf über iPhone und iPod touch.


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OLG Thüringen: „Voreingestellte“ Einwilligung in Newsletterempfang

Urteil v. 21.04.2010, Az. 2 U 88/10

1. Eine Einwilligung in den Empfang eines E-Mail-Newsletters ist nicht „ausdrücklich“ im Sinne von § 7 Abs. 3 UWG, wenn das Auswahlfeld, mit dem der Kunde seine Einwilligung im Rahmen einer Registrierung bei einem Online-Shop erteilt, vorausgewählt ist. Muss der Kunde im Rahmen der Registrierung aktiv werden, um den Newsletter nicht zu erhalten, liegt keine nach außen erkennbare Betätigung des Willens im Sinne einer ausdrücklichen Einwilligungserklärung vor, sondern vielmehr ein passives „Nichterklären“.

2. Die Verwendung einer E-Mail-Adresse zum Zwecke der Direktwerbung im Sinne von § 7 Abs. 3 Nr. 2 UWG setzt voraus, dass die beworbenen Produkte eine Ähnlichkeit zu bereits gekauften Waren aufweisen. Entscheidend ist dabei der gleiche typische Verwendungszweck oder der Bedarf des Kunden.

3. Der pauschaler Hinweis bei der Erhebung einer E-Mail-Adresse, die Einwilligung könne jederzeit ohne Kosten widerrufen werden, genügt nicht den Anforderungen von § 7 Abs. 3 Nr. 4 UWG. Vielmehr hat der Verwender der E-Mail-Adresse darauf hinzuweisen, dass bei einem Widerspruch gegen die weitere Verwendung der E-Mail-Adresse Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.


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EuGH: Erstattung von Hinsendekosten bei Widerruf

Urteil v. 15.04.2010, Az. C-511/08

Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der der Lieferer in einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag dem Verbraucher die Kosten der Zusendung der Ware auferlegen darf, wenn dieser sein Widerrufsrecht ausübt.


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BGH: Power Ball

Urteil v. 04.02.2010, Az. I ZR 51/08

Gibt ein Unternehmen in einer bestimmten Zeile seiner Internetseite, von der es weiß, dass eine Internetsuchmaschine (hier: Google) auf die dort angegebenen Wörter zugreift, zusammen mit seiner Produktkennzeichnung eine Bezeichnung an (hier: power ball), die mit der Marke eines Dritten (hier: POWER BALL) verwechselbar ist, ist es dafür verantwortlich, dass die Internetsuchmaschine die Kennzeichen zusammen als Treffer anführt.


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BGH: Widerrufsrecht bei nichtigen und sittenwidrigen Fernabsatzverträgen

Urteil v. 25.11.2009, Az. VIII ZR 318/08

a) Dem Verbraucher steht, sofern nicht Treu und Glauben (§ 242 BGB) etwas anderes gebieten, ein Widerrufsrecht nach § 312d BGB auch dann zu, wenn der Fernabsatzvertrag nichtig ist.

b) Das Widerrufsrecht besteht auch bei einem wegen beiderseitiger Sittenwidrigkeit nichtigen Fernabsatzvertrag, der den Kauf eines Radarwarngeräts zum Gegenstand hat (Fortführung des Senatsurteils vom 23. Februar 2005 - VIII ZR 129/04, NJW 2005, 1490).


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EuGH: Wertersatz bei fristgerechtem Widerruf – Messner ./. Krüger

Urteil v. 03.09.2009, Az. C-489/07

Die Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der der Verkäufer vom Verbraucher für die Nutzung einer durch Vertragsabschluss im Fernabsatz gekauften Ware in dem Fall, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht fristgerecht ausübt, generell Wertersatz für die Nutzung der Ware verlangen kann.

Diese Bestimmungen stehen jedoch nicht einer Verpflichtung des Verbrauchers entgegen, für die Benutzung der Ware Wertersatz zu leisten, wenn er diese auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt hat, sofern die Zielsetzung dieser Richtlinie und insbesondere die Wirksamkeit und die Effektivität des Rechts auf Widerruf nicht beeinträchtigt werden; dies zu beurteilen ist Sache des nationalen Gerichts.


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OLG Hamm: Telefonnummer in Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig

Urteil v. 02.07.2009, Az. 4 U 43/09

1. Die Angabe einer Telefonnummer im Rahmen der Widerrufsbelehrung kann eine gesetzeswidrige —und damit unlautere — Handlung darstellen, wenn durch die Angabe für den Verbraucher der Eindruck erweckt wird, er könne den Widerruf entgegen § 355 Abs. 1 BGB auch telefonisch erklären und nicht nur in Textform.

2. In gleicher Weise kann es irritierend und daher unzulässig sein, die Telefonnummer an jenem Ort in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzugeben, an dem es um die formelle Abwicklung des Widerrufs geht.


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OLG Hamm: Informationspflichten auf mobilen Internetseiten

Urteil v. 16.06.2009, Az. 4 U 51/09

1. Auch bei E-Commerce-Angeboten auf mobilen Internetseiten muss eine vollständige Widerrufsbelehrung zu finden sein. Ein Verzicht auf die Mitteilung der Widerrufsbelehrung kann nicht mit einem angeblichen Platzmangel oder technischen Hemmnnissen begründet werden. Der Hinweis, der Kunde möge sich auf einer anderen Internetseite informieren, reicht in so allgemeiner Form als Belehrung nicht aus.

2. Ebenfalls muss sich auch bei E-Commerce-Angeboten auf mobilen Internetseiten eine der PAngV entsprechende Preis- und Versandkostendarstellung direkt auf der Informationsseite befinden, von der aus der Kunde einen Bestellvorgang starten kann. Eine nachträgliche Information über Versandkosten und andere Preisbestandteile ist ungenügend.



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LG Hannover: eBay-Bewertungskommentar und Meinungsfreiheit

Urteil v. 13.05.2009, Az. 6 O 102/08

1. Eine Äußerung, die eine Rechtsauffassung wiedergibt ist regelmäßíg als Meinungsäußerung einzustufen.

2. Ebenfalls ist eine Äußerung, bei der Zustandsbeschreibungen, wie „gebraucht“, abgegeben werden, die sich im Zweifelsfalle allein nach subjektiven Gesichtspunkten bestimmen, regelmäßig als Meinungsäußerung einzustufen.

3. Die Äußerung „Handy als "Neu" angeboten - Handy + Zubehör gebraucht - das nenne ich Betrug!!!!“ als Bewertungskommentar bei eBay stellt im vorliegenden Fall eine zulässige Meinungsäußerung dar.


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BGH: Vorlagebeschluss zur Erstattung der Hinsendekosten beim Widerruf

Beschluss v. 01.10.2008, Az. VIII ZR 268/07

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 234 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Sind die Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der die Kosten der Zusendung der Waren auch dann dem Verbraucher auferlegt werden können, wenn er den Vertrag widerrufen hat?


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OLG Frankfurt a.M.: AGB-Verstöße sind wettbewerbswidrig

Beschluss v. 04.07.2008, Az. 6 W 54/08

1. Eine Garantieaussage, die gegen § 477 Abs. 1 BGB verstößt (hier: „24 Monate Garantie auf dieses Produkt!“) ist geeignet, das wirtschaftliche Verhalten des Durchschnittsverbrauchers zu beeinflussen und ist somit ein Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG.

2. Die Verwendung unzulässiger AGB-Bestimmungen kann grundsätzlich von Wettbewerbern gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG abgemahnt werden.


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OLG Köln: Unwirksame AGB nicht abmahnfähig

Urteil v. 16.05.2008, Az. 6 U 26/08

Die §§ 305 ff. sind keine Marktverhaltensregeln, denn sie regeln nicht speziell Belange der Verbraucher, sondern lediglich die wechselseitigen Rechte und Pflichten bei künftigen Verträgen. Gegen unwirksame AGB besteht daher kein Unterlassungsanspruch aus § 8 Abs. 1 iVm §§ 3, 4 Nr. 11 UWG.


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KG Berlin: Impressumspflicht bei Ebay

Beschluss v. 11.05.2007, Az. 5 W 116/07

1. Das Verlinken der Anbieterkennzeichnung mit der Bezeichnung „mich“ genügt jedenfalls bei eBay den Anforderungen aus § 5 TMG, § 55 RStV, § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB.

2. Ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 6 Satz 2 PAngV durch den fehlenden Hinweis, dass die Preise die Umsatzsteuer enthalten, ist nicht geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer i.S. von § 3 UWG mehr als nur unerheblich zu beeinträchtigen.


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OLG Frankfurt: Unwirksame AGB sind abmahnfähig

Beschluss v. 09.05.2007, Az. 6 W 61/07

1. Eine Widerrufsbelehrung, die in einem zu kleinen „Scrollkasten“ wiedergegeben wird, genügt nicht den Anforderungen an die Klarheit und Verständlichkeit einer solchen Belehrung.

2. Das selbe gilt für Allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn die Wiedergabe dem Kunden nicht die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.

3. Die Verwendung einer unzureichenden Widerrufsbelehrung, sowie unwirksamer AGB-Klauseln sind nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG wettbewerbswidrig.


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LG Heilbronn: Rechtsmissbrauch einer anwaltlichen Abmahnung

Urteil v. 23.04.2007, Az. 8 O 90/07 St

Eine anwaltliche Abmahnung ist rechtsmissbräuchlich, wenn der abmahnende Anwalt offensiv für kostenneutrale Abmahnungen geworben hat und davon auszugehen ist, dass die Abmahnung auf diese Werbung zurückzuführen ist. Auch ein „spitzfindiger“ Abmahngegenstand, der nur für einen fachkundigen Juristen erkennbar und für einen Wettbewerber aus marktwirtschaftlicher Sicht eher unbedeutend erscheint, ist ein Indiz für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung.


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OLG Hamburg: Kein virtuelles Hausrecht bei Online-Shops

Urteil v. 18.04.2007, Az. 5 U 190/06

1. Grundsätzlich hat der Betreiber eines Internet-Shops Besuche von Konkurrenten, etwa zum Zweck von Testkäufen oder Testbeobachtungen hinzunehmen. Macht er diese unmöglich, so kann es sich um eine gezielte Behinderung i.S.v. § 4 Nr. 10 UWG handeln. Ein virtuelles Hausrecht besteht insofern grundsätzlich nicht.

2. Testbesuche durch Wettbewerber sind jedoch dann unzulässig, wenn sie zu einer Störung des zu kontrollierenden Betriebes führen können. Es ist insoweit bereits die Gefahr einer Betriebsstörung ausreichend, wenn sich der Tester merklich anders verhält als ein normaler Nachfrager. In diesem Fall ist eine Sperrung des entsprechenden Besuchers zulässig. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich um eine technische Abwehrmaßnahme handelt, weil eine Sicherheitssoftware die Aufrufe der Internetseite als auffällig klassifiziert hat.


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OLG Frankfurt a.M.: Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt

Urteil v. 14.12.2006, Az. 6 U 129/06

1. Ein Link auf die vollständige Widerrufsbelehrung reicht nur aus, wenn die Kennzeichnung dieses Links hinreichend klar erkennen lässt, dass überhaupt eine Widerrufsbelehrung aufgerufen werden kann.

2. Eine Widerrufsbelehrung, die unauffällig in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingebettet ist, reicht nicht aus.

3. Die Verwendung inhaltlich unzureichender Widerrufsbelehrungen erfüllt die Voraussetzungen einer Wettbewerbshandlung nach § 2 Nr. 1 UWG.

4. Eine Abmahnung ist dass rechtsmissbräuchlich, wenn ein kollusives Zusammenwirken zwischen Abmahner und seinem Rechtsanwalt in der Form vorliegt, dass der Rechtsanwalt den Abmahner vollständig oder zu großen Teilen vom Kostenrisiko freistellt.


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Kommentare

Fr, 10.02.2012 23:50
Es kursiert gleichfalls das Gerücht, man wollte der EU nicht zuvorkommen, sollte diese nicht ratifizieren - das hätt […]
Fr, 10.02.2012 19:21
Naja, das steht jetzt nicht exakt wörtlich in dem Text. Aber es ist schon angesprochen: [quote]"In dieser Hinsich[…]
Fr, 10.02.2012 18:43
Ein weiteres Risiko sind die Parallelstrukturen, die durch ACTA an der World Intellectual Property Organisation (WIP […]
Fr, 10.02.2012 16:55
Deutschland spielt bis zur EM auf Zeit, ein äußerst durchsichtiges Manöver.

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