OLG Frankfurt am Main: "Whiskey-Cola" – Zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 UWG
Urteil v. 25.03.2010, Az. 6 U 219/09
2. Eine aus Whiskey und Cola zusammengesetzte Spirituose ist nicht "verdünnt" i. S. v. Art. 10 II der VO (EG) Nr. 110/2008; sie darf daher unter Verwendung des Begriffs "Whiskey" bezeichnet werden.
3. Der Verstoß gegen eine i. S. v. § 4 Nr. 11 UWG marktverhaltensregelnde Vorschrift, die geschäftliche Handlungen gegenüber Verbrauchern betrifft, stellt nur dann eine unzulässige geschäftliche Handlung dar, wenn zugleich die Voraussetzungen des § 3 II 1 UWG erfüllt sind.
