Urteile zu Domainname

OLG Düsseldorf: Registrierung von eu-Domains - lastminute.eu

1. Die Verordnung EG 874/2004 über Regelungen zu eu-Domains ist unmittelbar geltendes Recht und lex specialis zu nationalstaatlichen Vorschriften zur Zulässigkeit von Domainregistrierungen.

2. Die Registrierung einer Domain zum Zweck des gewinnbringenden Weiterverkaufs ist nach Art. 21 der Verordnung EG 874/2004 grundsätzlich zulässig. Lediglich im Fall „böser Absicht“ wäre eine Registrierung missbräuchlich. Dies setzt jedoch eine eigene formale Rechtsposition voraus, die durch die Registrierung beeinträchtigt sein könnte. Ist diese mangels Berechtigung an einem Domainnamen nicht gegeben, ist die Registrierung nicht zu beanstanden.