Kommt es im Zuge von Bauarbeiten zu einer Stromunterbrechung und damit zu einem Datenverlust beim Geschädigten, ist darin eine Eigentumsverletzung zu sehen.
Die Nutzung einer Internetdomain ist ein „sonstiges Recht“ im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB. Wird bei der DENIC ein unberechtigter „Dispute-Eintrag“ zu einer Domain vorgenommen, hat der Domaininhaber einen Anspruch auf Löschung des Eintrages aus § 823 Abs. 1 BGB.