Das Entfernen (Löschen) eines sog. SIM-Lock, wodurch ein Mobiltelefon an ein bestimmtes Mobilfunknetz, an einen bestimmten Provider oder an eine bestimmte Mobilfunkkarte gebunden werden soll, ist als Datenveränderung mit Fälschung beweiserheblicher Daten strafbar, soweit der Täter über die Befugnis, die Sperre aufzuheben, nicht verfügt.