Urteile zu Chats
OLG Köln: Virtuelles Hausrecht bei Chats
Beschluss v. 25.08.2000, Az. 19 U 2/00
Dem Betreiber eines Chats steht ein "virtuelles Hausrecht" zu.
Das Urteil im Volltext
LG Bonn: Virtuelles Hausrecht bei Chats
Urteil v. 10.11.1999, Az. 10 O 457/99
Der Betreiber einer Chat-Software darf Benutzer nicht nach Belieben ausschließen. Zwar hat der Betreiber ein "virtuelles Hausrecht", dieses unterliegt jedoch der Einschränkung, dass keine Rechte Dritter entgegenstehen (§ 903 BGB). Der Betreiber eines öffentlichen Chats ohne Nutzungsregeln erteilt generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine "Zutrittsbefugnis", solange und soweit der Besucher, insbesondere durch Störungen des Betriebsablaufes, keinen Anlass gibt, ihn von dieser Befugnis wieder auszuschließen.
Das Urteil im Volltext


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