Urteile zu Chats

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OLG Köln: Virtuelles Hausrecht bei Chats

Beschluss v. 25.08.2000, Az. 19 U 2/00

Dem Betreiber eines Chats steht ein "virtuelles Hausrecht" zu.


Das Urteil im Volltext

LG Bonn: Virtuelles Hausrecht bei Chats

Urteil v. 10.11.1999, Az. 10 O 457/99

Der Betreiber einer Chat-Software darf Benutzer nicht nach Belieben ausschließen. Zwar hat der Betreiber ein "virtuelles Hausrecht", dieses unterliegt jedoch der Einschränkung, dass keine Rechte Dritter entgegenstehen (§ 903 BGB). Der Betreiber eines öffentlichen Chats ohne Nutzungsregeln erteilt generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine "Zutrittsbefugnis", solange und soweit der Besucher, insbesondere durch Störungen des Betriebsablaufes, keinen Anlass gibt, ihn von dieser Befugnis wieder auszuschließen.


Das Urteil im Volltext

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ITM, Uni-Münster

Kommentare

Mo, 01.12.2008 17:17
Die Menschenwürde zu schützen sind alleStellen der öffentlichen Gewalt verpflichtet (Art. 1 Abs. 1 S. 2 GG). […]
Mo, 01.12.2008 16:38
Die Menschenwürdediskussion gabs ja auch schon seinerzeit bei Big Brother. Genau hab ich da die Argumentation nicht […]
Mo, 01.12.2008 16:37
Ich stehe in einem Interessenkonflikt und sage deshalb lieber nichts zu dem Thema. ;-) Ich jedenfalls habe in dem […]
Mo, 01.12.2008 16:32
Sehe ich ja jetzt erst dass Prof. Hoeren sich seinerzeit wieder mal mit großem Ruhm bekleckert hat ("Der Test ist in […]

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