Urteile zu Blogs

Urteile zu Blogs

OLG Hamburg: Blogspot

Urteil v. 02.03.2010, Az. 7 U 70/09

1. Blogspot kann als Störer für rechtswidrige Blog-Artikel seiner Nutzer auf Unterlassung haften, wenn diese trotz des glaubhaften Hinweises eines Betroffenen nicht gelöscht werden.

2. Dies setzt jedoch voraus, dass der Betroffene die Verletzung seiner Rechte bereits in der Abmahnung hinreichend substantiiert darlegt. Denn der freie Fluss von Informationen würde erheblich eingeschränkt, wenn der technische Verbreiter verpflichtet würde, jede kritische Äußerung auf einfachen Hinweis des Kritisierten hin zu unterbinden. Insofern müssen ihm ausreichende Anhaltspunkte geliefert werden, um die Rechtswidrigkeit der beanstandeten Blog-Beiträge selbst prüfen zu können.

3. Es besteht kein Unterlassungsanspruch gegen Persönlichkeitsverletzungen, die lediglich in Snippets von Suchmaschinen wiedergegeben werden.

4. Der Admin-C einer Domain haftet nicht für rechtswidrige Inhalte, die über die Domain abrufbar sind.


Das Urteil im Volltext

AG Frankfurt: Keine Störerhaftung für Kommentare in Blogs

Urteil v. 16.07.2008, Az. 31 C 2575/07-17

1. Wird eine Person als „Administrator“ eines Blogs genannt, unter dem Hinweis, dass er nur Ansprechpartner für Probleme technischer Natur ist, kann er nicht direkt für Rechtsverletzungen in Anspruch genommen werden, die durch Nutzerkommentare zu redaktionellen Beiträgen begangen werden.

2. Vor Kenntnis rechtswidriger Inhalte treffen den „Administrator“ keine Prüfungspflichten über die Rechtmäßigkeit von Nutzerkommentaren. Bis zur Kenntnis der Beanstandungen darf er darauf vertrauen, dass die Nutzer des Blogs keine rechtsverletzende Kommentare veröffentlichen.

3. Das Betreiben eines lnternetforums untersteht dem Schutz der Presse und Meinungsfreiheit. Besondere Prüfungspflichten für Blogs, die sich mit kritischen Themen beschäftigen, würden diesem Schutz nicht gerecht.

4. Bei der Bestimmung der Prüfungspflichten ist auch zu berücksichtigen, ob es sich um ein gewerbliches Blog handelt und ob der Betreiber durch rechtswidrige Beiträge direkt oder Indirekt Umsatz erzielt.


Das Urteil im Volltext

LG Hamburg: Haftung des Blog-Betreibers für Kommentare - Stefan Niggemeier

Urteil v. 04.12.2007, Az. 324 O 794/04

1. Der Betreiber eines Weblogs kann als Störer für rechtswidrige Kommentare durch Dritte haften.

2. Ist mit großer Sicherheit vorhersehbar, dass es zu schweren Per­sönlichkeitsrechtsverletzungen kommen wird, so kann die Prüfpflicht des Betreibers bis hin zu einer Dauer- oder Vorabkontrollpflicht anwachsen. Das ist der Fall, wenn sich der Weblog-Betreiber mit seinen Artikeln selbst in den Grenzbereich des persönlichkeitsrechtlich Zulässigen begibt.


Das Urteil im Volltext

OLG Hamm: Wettbewerbsverletzung durch private Blogs

Urteil v. 23.10.2007, Az. 4 U 87/07

1. Auch die Äußerungen des Mitarbeiters eines Unternehmens in seinem privaten Blog können als Wettbewerbshandlungen im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG qualifiziert sein, wenn der Mitarbeiter mit seinen Äußerungen sein Unternehmen durch ein bestimmtes Verhalten fördern will.

2. In diesem Fall muss sich das Unternehmen jedoch nicht die Äußerungen seines Mitarbeiters zurechnen lassen. Denn § 8 Abs. 2 UWG setzt eine Betriebsbezogenheit der Äußerungen voraus. Diese ist nicht gegeben, wenn der Mitarbeiter die Äußerungen ohne Veranlassung des Unternehmers vorgenommen hat. Es haftet somit allein der Mitarbeiter für wettbewerbswidrige Äußerungen in seinem privaten Blog.

3. Die pauschale Herabsetzung durch private Erfahrungsberichte über ein Konkurrenzunternehmen kann in diesem Fall unlauter nach § 4 Nr. 7 UWG sein. Selbst dann, wenn ein Werturteil richtig und eine geschäftsschädigende Äußerung wahr ist, folgt daraus noch nicht, dass ein Wettbewerber berechtigt ist, einen Mitbewerber durch die Art der Verbreitung herabzusetzen und ihn geschäftlich zu schädigen. Das ist nur dann der Fall, wenn der Äußernde nach einer Abwägung zwischen Art. 5 GG und §§ 3, 4 Nr. 7 UWG ausreichenden Anlass hat, seine wettbewerblichen Interessen mit der Herabsetzung seines Mitbewerbers zu verbinden und sich die Kritik im Rahmen des Erforderlichen und sachlich Gebotenen hält.


Das Urteil im Volltext

OLG Hamburg: Firmenname im Blognamen

Beschluss v. 31.05.2007, Az. 3 W 110/07

Die Verwendung eines Firmennamens als Bestandteil eines Blognamens ist ein Eingriff in das Namensrecht aus § 12 BGB.


Das Urteil im Volltext

Newsletter



In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Unterstützt von

ITM, Uni-Münster

Kommentare

Mi, 01.09.2010 16:15
Hallo Simon, starke Arbeit! Werd ich mir mal merken, wenn jemand zwar Marketinghintergrund hat, aber Facebook und Tw […]
Piratenpartei Mitglied zu Urheberrecht: Drei Fragen an…:
Di, 31.08.2010 19:32
Es ist völlig normal das der Mensch zu großen Teilen auf Wissen zurückgreift das schon vorher vorhanden ist um so ne […]
So, 29.08.2010 21:36
Solange die Möglichkeiten einer Abmahnung durch die Regierung nicht erschwert werden wird sich leider an den Abmahnw […]
So, 29.08.2010 18:50
In letzter Zeit seh ich bei Google Shopping immer häufiger den preis 0,01 Euro und wenn ich draufklicke, werde ich d […]

Hosting


Domainfactory

Unterstützen

Telemedicus unterstützen

Telemedicus bei Twitter

Twitter

Auszeichnungen

Bestes freies juristisches Internetprojekt 2008, Kategorie: Weblog

Lizenz

Creative Commons License - Some Rights Reserved
Lizenzgeber: Telemedicus e.V.
Contact